Es gibt acht Landesbausparkassen, die überwiegend regional tätig sind. Sie können wählen: Wenn Sie die Postleitzahl Ihres Wohnortes eingeben, gelangen Sie auf das Angebot der LBS, die in der Nähe Ihres Wohnortes eine Beratungsstelle unterhält.

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Lastenzuschuss

Öffentlicher Zuschuss an Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum. Mit dem Lastenzuschuss soll die monatliche Belastung des Eigentümers verringert werden. Er wird durch das Wohngeldgesetz geregelt.

Ob und in welcher Höhe ein Lastenzuschuss gewährt wird, hängt von mehreren Faktoren ab: vom Familieneinkommen, der Familiengröße, der monatlichen Belastung sowie dem Alter und der Ausstattung des Wohneigentums. Eigentümer können einen Lastenzuschuss bei den Wohngeldstellen der Gemeinde- oder Kreisverwaltungen beantragen.