Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
Die MaBV regelt die Pflichten von Gewerbetreibenden, die nach § 34c GewO der Erlaubnis bedürfen, ihren Beruf auszuüben. Das sind der Immobilienmakler , der Bauträger und der Baubetreuer.
Es gibt acht Landesbausparkassen, die überwiegend regional tätig sind. Sie können wählen: Wenn Sie die Postleitzahl Ihres Wohnortes eingeben, gelangen Sie auf das Angebot der LBS, die in der Nähe Ihres Wohnortes eine Beratungsstelle unterhält.
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Die MaBV regelt die Pflichten von Gewerbetreibenden, die nach § 34c GewO der Erlaubnis bedürfen, ihren Beruf auszuüben. Das sind der Immobilienmakler , der Bauträger und der Baubetreuer.