Mietermodernisierung
Auch Mieter können unter Umständen geförderte Bausparmittel einsetzen, um ihre Mietwohnung zu modernisieren. Bevor ein Mieter seine Wohnung modernisiert, sollte er mit seinem Vermieter genau vereinbaren, was er baulich verändern will. Denn der Vermieter muss der Modernisierung zustimmen. Außerdem sollten Vermieter und Mieter vertraglich festlegen, welche Gegenleistung der Vermieter dafür erbringt, dass der Mieter den Wert seines Eigentums erhöht.
Finanziert der Mieter seine Modernisierung mit einem Bauspardarlehen oder außerkollektiven Mitteln, muss er entsprechende Sicherheiten nachweisen. Gegebenenfalls kann hier der Vermieter mitwirken oder der Mieter nutzt eine spezielle Bürgschaft einer staatlichen Wohnungsbauförderungsanstalt.