Mietkauf
Bei einem Mietkauf vermietet der Bauherr ein Wohngebäude an einen Mieter, der daran interessiert ist, das Wohngebäude zu kaufen. Das Angebot für den Kauf des Gebäudes kann der Mieter innerhalb eines bestimmten Zeitraums annehmen. In der Regel hat er dafür fünf bis sieben Jahre Zeit. Das Verkaufsangebot verpflichtet den Mieter, neben der Miete einmalig oder laufend sogenannte Optionsgebühren zu zahlen. Kauft er das Gebäude, werden die Gebühren auf den Kaufpreis angerechnet.
Das Ankaufsrecht des Mieters wird durch eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch gesichert. Das Mietkaufmodell hat bisher praktisch keine Marktbedeutung erlangt. Vor allem deshalb, weil die steuerliche degressive Abschreibung überwiegend dem Bauherren (Vermieter) zufließt.