Mietvertrag
(§§ 535ff. BGB). Vertrag zwischen Vermieter und Mieter. Im Mietvertrag verpflichtet sich der Vermieter, dem Mieter den Gebrauch einer Immobilie während der Mietzeit zu gewähren. Im Gegenzug verpflichtet sich der Mieter, dem Vermieter den vereinbarten Mietzins zu zahlen.
Das Bundesjustizministerium hat einen Mustermietvertrag herausgegeben. Er enthält Hinweise zur Gestaltung des Vertrags. Zum Beispiel zur Mietdauer, Kündigung, Instandhaltung, Untervermietung und zu Mietzahlungen. Aktualisierungen des Mustermietvertrags werden im Bundesanzeiger veröffentlicht. Siehe auch: Kündigungsschutz