Nachbarrecht
Das Nachbarrecht regelt die Rechtsverhältnisse privater Grundstückseigentümer untereinander. Die Grundlagen dafür bilden zum einen bundesrechtliche Vorschriften (§§ 906ff. BGB), zum anderen landesrechtliche Bestimmungen. In einigen Bundesländern gibt es zum Beispiel Nachbarrechtsgesetze.
Das Nachbarrecht regelt unter anderem:
- Verunreinigungen, Lärm und ähnliches, das vom Nachbargrundstück ausgeht
- Grenzabstände von Gebäuden und Pflanzen
- Die Einfriedung
- Das Hammerschlags- und Leiterrecht: Es erlaubt Eigentümern unter bestimmten Umständen, das Grundstück des Nachbarn zu betreten, um Schäden am eigenen Gebäude zu reparieren.
- Das Fenster- und Lichtrecht: Es legt fest, unter welchen Voraussetzungen der Eigentümer Fenster zur Seite des Nachbargrundstücks anbringen darf. Außerdem ist in ihm der Schattenwurf, zum Beispiel von Bäumen, auf das Nachbargrundstück geregelt.
Das öffentliche Nachbarrecht findet sich beispielsweise im Baurecht wieder (im Bauplanungsrecht sowie in den einzelnen Bauordnungen der Bundesländer).