Personalkredit
Ein Personalkredit ist ein Kredit, der nicht durch ein Grundpfandrecht gesichert wird. Stattdessen wird der Kredit aufgrund der persönlichen Kreditwürdigkeit (= Bonität ) des Schuldners zur Verfügung gestellt. Das Institut beurteilt die Bonität nach verschiedenen Merkmalen:
- Die Höhe des Einkommens
- Die dauerhafte Sicherheit des verfügbaren Einkommens
- Die Vermögenssituation
Die Kapitaldienstfähigkeit des Schuldners: Sie gibt darüber Auskunft, ob der Schuldner in Zukunft genügend Geldmittel haben wird, um den Kredit zu bedienen. Das Sparkassenrecht unterscheidet zwei Formen des Personalkredits: den gesicherten Personalkredit und den ungesicherten Personalkredit, der auch Blankodarlehen genannt wird. Beim gesicherten Personalkredit sichert der Schuldner den Kredit zum Beispiel durch Verpfändung ab. Auch eine Sicherungsübertragung von Wertpapieren, beweglichen Sachen oder Forderungen oder eine selbstschuldnerische Bürgschaft sind mögliche Absicherungen. Bei einem Blankokredit muss der Schuldner keine Kreditsicherheiten geben. In der Regel ist die Beleihung auf 80 Prozent des Beleihungswertes begrenzt. Dabei berücksichtigt das Kreditinstitut vorgehende Rechte.