Preisangabenverordnung (PAngV)
Die Preisangabenverordnung (PAngV) schützt Endverbraucher. Unternehmen müssen den Gesamtpreis ihrer Produkte angeben, um dadurch Preisvergleiche zu ermöglichen. Die PAngV regelt, unter welchen Voraussetzungen ein Unternehmen in der Werbung, im einzelnen Vertragsangebot sowie in den Geschäftsräumen und im Schaufenster seine Preise angeben muss. Außerdem definiert die Verordnung, welche Preisbestandteile in den Gesamtpreis eingehen.
Ausgehend vom Gebot der Preisklarheit und der Preiswahrheit schreibt die PAngV Folgendes vor: Im einzelnen Vertragsangebot und in der Werbung müssen Preise vollständig und richtig angegeben werden. Das heißt, dass Unternehmen ihre vollständigen Endpreise veröffentlichen müssen. Für die Kreditwirtschaft gilt die Besonderheit, dass bei Krediten der sogenannte effektive Jahreszins ausgewiesen werden muss. Siehe auch: Effektivzins