Raumordnung
Die Raumordnung legt Ziele für die strukturelle Entwicklung des Bundesgebiets fest. Dabei berücksichtigt die Raumordnung die natürlichen Gegebenheiten, die Bevölkerungsentwicklung sowie die wirtschaftlichen, infrastrukturellen, sozialen und kulturellen Erfordernisse des Raums. Die Raumordnung ist vor allem darauf ausgerichtet, gleichwertige Lebensbedingungen in allen Teilräumen zu schaffen (§ 1 ROG). Außerdem fordert die Raumordnung dazu auf, strukturverbessernde Maßnahmen durchzuführen.
Die Raumordnung ist ein verbindliches übergeordnetes Leitbild. Sie gilt für die Landes-, Regional- und die gemeindliche Bauleitplanung sowie für Fachplanungen und sonstige öffentliche Maßnahmen, die für den Raum bedeutend sind. Die rechtlichen Grundlagen bilden das Raumordnungsgesetz (ROG) und die Raumordnungsverordnung (ROVO).