Realkredit
Der Realkredit ist durch Grundpfandrechte gesichert. Als langfristiger Kredit wird er vor allem für Investitionen eingesetzt ( Tilgungshypothek ). Im Gegensatz zum Personalkredit müssen Zinsen und Tilgung unabhängig von der Person des Kreditnehmers aus dem beliehenen Gegenstand gewährleistet sein. Die Sicherheit kann entweder aus den Erträgen des Gegenstands, aus seinem Bau- und Bodenwert oder aus seinem Verkehrswert kommen.
Realkredite von Banken und Sparkassen müssen grundsätzlich an erster Rangstelle im Grundbuch abgesichert werden, denn sie gehören zu den sogenannten erststelligen Baudarlehen. Darlehen von Bausparkassen müssen nur an zweiter Rangstelle abgesichert werden, da sie zu den sogenannten zweitstelligen Baudarlehen zählen.