Regionalplanung
(§ 5 ROG). Die Regionalplanung bildet die Zwischenstufe zwischen der Landesplanung und der gemeindlichen Bauleitplanung. Sie konkretisiert die Ziele von Raumordnung und Landesplanung für die Entwicklung von Teilräumen des jeweiligen Bundeslandes in sogenannten Regionalplänen.
Die Regionalplanung basiert auf entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften. In der Regel wird sie von regionalen Planungsgemeinschaften durchgeführt, die von Gemeinden und Gemeindeverbänden getragen werden.