Revalutierung
Ein Kreditnehmer hat sein Darlehen mit einer Grundschuld abgesichert. Wenn der Kreditnehmer sein Darlehen ganz zurückgezahlt hat, kann er die frei gewordene Grundschuld löschen lassen. Oder er nutzt die Vorteile der Revalutierung, auch Neuvalutierung. Er lässt die Grundschuld im Grundbuch bestehen und verwendet sie, um ein neues Darlehen abzusichern. Der Vorteil dabei: Er spart die Kosten für Grundbuchamt und Notar. Voraussetzung: Sind nachrangige Grundschulden eingetragen, müssen deren Gläubiger der Revalutierung zustimmen. Siehe auch: Nachrang , Rangvorbehalt