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Riester-Förderung

Mit dem Altersvermögensgesetz von 2001 hat der Gesetzgeber grundsätzliche Änderungen an der gesetzlichen Rentenversicherung vorgenommen. Weil der Staat den Beitragssatz in seiner Höhe begrenzt hat, musste als Konsequenz das Rentenniveau sinken. Seitdem erhält ein idealtypischer Rentner statt 70 % nur noch 67 % seines vormaligen Verdiensts als Rente. Durch diese Kürzung entsteht im Alter eine Versorgungslücke, die Bürger privat überbrücken sollen.

Um Anreize für die private Vorsorge zu schaffen, hat der Gesetzgeber die Riester-Förderung eingeführt. Diese fördert Bürger unter bestimmten Voraussetzungen bei der privaten Altersvorsorge.

Die Riester-Förderung besteht aus Zulagen und gegebenenfalls aus Steuervorteilen. Um sie zu erhalten, muss ein zertifizierter Altersvorsorgevertrag regelmäßig bespart und als Förderberechtigter ein Zulagenantrag gestellt werden. Die Bankenfinanzaufsicht bewertet gemäß Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz, welche Vertragsformen förderberechtigt sind.

Dazu gehören:

  • Bausparverträge und Bauspardarlehen mit Wohn-Riester
  • Private Rentenversicherungen
  • Fondsgebundene Rentenversicherungen
  • Banksparpläne
  • Fondssparpläne
  • Pensionskasse oder Pensionsfonds in der betrieblichen Altersvorsorge