Schlussabnahme
Im Bauvertragsrecht (VOB) markiert die Schlussabnahme den Akt der Übergabe. Wenn der Bauunternehmer alle erforderlichen Bauarbeiten beendet hat und Heizungs- und Kaminanlagen funktionieren, überträgt er das Eigentum und alle damit verbundenen Risiken an den Bauherren. Nach der Schlussabnahme erstellt der Bauunternehmer auch die Schlussabrechnung für seine Arbeit. Siehe auch: Abnahme