Sofortdarlehen
(§ 4 Abs.1 BSpKG). Das Sofortdarlehen ist ein Darlehen von Bausparkassen an Nicht-Bausparer. Was die Zinsen und Besicherung betrifft, ähneln sie erststelligen Hypothekendarlehen . Im Gegensatz zu diesen können sie aber auch nachrangig abgesichert werden. Der Kreditnehmer darf das Sofortdarlehen nur für wohnwirtschaftliche Maßnahmen verwenden.