Tarifwechsel
Ein Bausparvertrag wird immer mit einem bestimmten Tarif abgeschlossen. Er legt die Konditionen (wie Zinsen oder anfallende Gebühren) fest. Doch auch nach Vertragsabschluss kann der Bausparer seinen Tarif wechseln, sofern die Bausparkasse diesem Tarifwechsel im Einzelfall zustimmt.
Bei dem Tarifwechsel werden die Konditionen eines bestehenden Bausparvertrages geändert. Dafür kann es viele Gründe geben: Die Lebensumstände und Bausparziele des Bausparers ändern sich. Zum Beispiel kann eine bevorstehende Finanzierung jetzt konkret absehbar sein, für die sich der Bausparer die günstigen Darlehenszinsen sichern will. Der Tarifwechsel kann dabei mit einer Erhöhung der Bausparsumme in dem neuen Tarif verbunden werden, für die eine Gebühr anfällt.
Da bei einem Tarifwechsel der bisherige Vertrag bestehen bleibt und nur dessen Konditionen geändert werden, fällt keine erneute Abschlussgebühr an. Bausparkassen sind jedoch grundsätzlich aufsichtsrechtlich verpflichtet, einem Tarifwechsel nur dann zuzustimmen, wenn der Bausparer bereit ist, den so genannten Umstellungsausgleich zu zahlen.
Die LBS-Berater kennen alle aktuellen Tarife und Angebote gut und informieren Bausparer gern zu ihren Möglichkeiten.