Teilungserklärung
(§ 8 WEG). Mit der Teilungserklärung erklärt der Eigentümer des Grundstücks gegenüber dem Grundbuchamt, dass das Eigentum an dem Grundstück in Miteigentumsanteile aufgeteilt ist, die mit Sondereigentum verbunden sind (= Wohneigentumsrechte).
Die Teilungserklärung beschreibt, welche Gebäudeteile Sondereigentum und welche Gemeinschaftseigentum sind. Außerdem sind besondere Nutzungsrechte, zum Beispiel bei Stellplätzen, gekennzeichnet. Die Teilungserklärung ist Voraussetzung für die Anlage der Wohnungsgrundbücher. Danach erst können die Miteigentumsanteile finanziell belastet werden.