Es gibt acht Landesbausparkassen, die überwiegend regional tätig sind. Sie können wählen: Wenn Sie die Postleitzahl Ihres Wohnortes eingeben, gelangen Sie auf das Angebot der LBS, die in der Nähe Ihres Wohnortes eine Beratungsstelle unterhält.

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Umstellungsausgleich

Die Bankenaufsicht BaFin verlangt, dass bei einem Tarifwechsel von einem alten in einen neuen Tarif ein Umstellungsausgleich berechnet wird. Damit stellt die Bausparkasse sicher, dass

a) grundsätzlich jeder Bausparer so gestellt wird, als ob er den Vertrag von Anfang an in einem bestimmten - von der BaFin genehmigten - Tarif geführt hätte und

b) dass kein Bausparer benachteiligt wird.

Wenn der alte Tarif eine hohe Guthabenverzinsung und einen recht hohen Darlehenszins beinhaltet und der neue Bauspartarif eine geringere Guthabenverzinsung und einen geringeren, attraktiveren Darlehenszins aufweist, wird der Kunde durch den Umstellungsausgleich so gestellt, als hätte er von Anfang an die geringeren Guthabenzinsen des neuen Tarifs erhalten.

Es handelt sich bei dem von Bausparer zu zahlendenden Umstellungsausgleich also der Höhe nach um eine Zinsrückrechnung. Im Gegenzug sichern sich Bausparer einen geringeren Darlehenszins für die Zukunft.

In einigen Fällen erlaubt die Bankenaufsicht den Verzicht auf einen Umstellungsausgleich – und zwar dann, wenn es im Interesse der Gemeinschaft der Bausparer ist. Ein solcher Verzicht auf Umstellungsausgleich muss die Bausparkasse immer mit der BaFin abstimmen. Außerdem muss er zeitlich befristet sein.

Die LBS-Berater kennen alle aktuellen Angebote und Konditionen bei Tarifwechseln gut und informieren Bausparer gern zu ihren Möglichkeiten.