Umwandlung
Hier: Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen. Eine Umwandlung ist nur dann möglich, wenn die zuständige Behörde eine Abgeschlossenheitsbescheinigung erteilt. Ein neuer Eigentümer kann erst nach Ablauf von 3 Jahren seit dem Erwerb Eigenbedarf beanspruchen und Mietern aus diesem Grund kündigen (Kündigungssperrfrist). Diese Frist kann in bestimmten Gemeinden oder Gemeindegebieten auf 10 Jahre verlängert werden.