Es gibt acht Landesbausparkassen, die überwiegend regional tätig sind. Sie können wählen: Wenn Sie die Postleitzahl Ihres Wohnortes eingeben, gelangen Sie auf das Angebot der LBS, die in der Nähe Ihres Wohnortes eine Beratungsstelle unterhält.

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Unbedenklichkeitsbescheinigung

(§ 22 GrEStG). Mit ihr bescheinigt das zuständige Finanzamt, dass für ein bestimmtes Grundstück keine aktuell fälligen steuerlichen Verpflichtungen (zum Beispiel Grunderwerbsteuer ) bestehen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist Voraussetzung dafür, dass ein Eigentümerwechsel im Grundbuch eingetragen werden kann.