Es gibt acht Landesbausparkassen, die überwiegend regional tätig sind. Sie können wählen: Wenn Sie die Postleitzahl Ihres Wohnortes eingeben, gelangen Sie auf das Angebot der LBS, die in der Nähe Ihres Wohnortes eine Beratungsstelle unterhält.

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Veränderungssperre

(§§ 14-18, § 51 BauGB). Stellt eine Gemeinde einen Bebauungsplan neu auf, kann sie in ihm auch Veränderungssperren beschließen. In einem festgelegten Bereich dürfen dann bestimmte Bauvorhaben nicht durchgeführt werden. Außerdem dürfen in diesem Bereich bauliche Anlagen nicht beseitigt und Grundstücke oder bauliche Anlagen nicht wesentlich verändert werden. Das gilt auch, wenn diese Änderungen normalerweise nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind.