Veräußerungsgewinne
Der Veräußerungsgewinn beschreibt den Gewinn, den ein Eigentümer erzielt, wenn er sein Eigentum verkauft. Für Veräußerungsgewinne bei Grundstücken und Rechten (zum Beispiel Erbbaurecht), die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen (§ 23 EStG), gelten bestimmte steuerrechtliche Regelungen. Eine Steuerpflicht besteht, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung weniger als zehn Jahre beträgt. Ausgenommen sind Grundstücke, die der Eigentümer zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat. Dafür muss der Eigentümer das Grundstück ausschließlich oder mindestens im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren selbst genutzt haben.