Es gibt acht Landesbausparkassen, die überwiegend regional tätig sind. Sie können wählen: Wenn Sie die Postleitzahl Ihres Wohnortes eingeben, gelangen Sie auf das Angebot der LBS, die in der Nähe Ihres Wohnortes eine Beratungsstelle unterhält.

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Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)

Regelwerk für die Auftragsvergabe und die Ausführung von öffentlichen Bauten. Die VOB dient häufig auch als Grundlage für private Bauverträge. Sie ist weder Gesetz noch Rechtsverordnung. Stattdessen hat die VOB den Rechtscharakter Allgemeiner Geschäftsbedingungen . Sie muss deshalb für jeden Bauvertrag ausdrücklich vereinbart werden. Geschieht das nicht, gelten ausschließlich die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Die VOB gliedert sich in drei Teile:

  • Teil A regelt die Vergabe von Bauleistungen. Dieser Teil der VOB gilt nur für öffentliche Auftraggeber
  • Teil B definiert die Rechte und Pflichten der Beteiligten nach Vertragsabschluss. Außerdem regelt er die Vergabe von Bauleistungen
  • Teil C enthält die allgemeinen technischen Vorschriften. In ihm ist festgelegt, wie die Bauleistungen ausgeführt werden müssen. Außerdem beschreibt er die einzelnen Bauleistungsgruppen näher. Siehe auch: Gewährleistung