Vergleichswertverfahren
(§§ 15, 16 ImmoWertV). Das Vergleichswertverfahren ermittelt den Verkehrswert einer Immobilie. Es orientiert sich an den tatsächlich gezahlten Kaufpreisen geeigneter Vergleichsgrundstücke. Geeignet sind Vergleichsgrundstücke, wenn sie in entscheidenden Merkmalen übereinstimmen, die ihren Wert beeinflussen. Sie sind auch geeignet, wenn Abweichungen erfasst werden können. Mit dem Vergleichswertverfahren ermittelt man vor allem den Wert unbebauter Grundstücke. Wie viele Vergleichskaufpreise dafür notwendig sind, lässt sich nur im Einzelfall bestimmen.