Verkehrswert
(§ 194 BauGB). Der Verkehrswert ist der objektive Preis für ein Grundstück zu einem bestimmten Zeitpunkt. Es handelt sich um den Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten erzielt werden würde. Dabei bezieht er die Eigenschaften des Grundstücks und seine Lage mit ein. Der Verkehrswert klammert ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse aus der Berechnung aus. Zum Beispiel, wenn Eltern ein Grundstück besonders günstig an ihre Kinder verkaufen oder ein Käufer einen Liebhaberpreis für eine besondere Immobilie zahlt. Wie der Verkehrswert genau ermittelt wird, ist in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) geregelt.