Es gibt acht Landesbausparkassen, die überwiegend regional tätig sind. Sie können wählen: Wenn Sie die Postleitzahl Ihres Wohnortes eingeben, gelangen Sie auf das Angebot der LBS, die in der Nähe Ihres Wohnortes eine Beratungsstelle unterhält.

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Vermögenswirksame Leistungen (VL)

Nach dem Vermögensbildungs-Gesetz (VermbG) können Arbeitnehmer jährlich bis zu 470 Euro ihres Lohns oder Gehalts auf einen Bausparvertrag vermögenswirksam sparen. Für Aktienfonds gilt eine Obergrenze von 400 Euro.

Viele Unternehmen zahlen die VL zusätzlich zum eigentlichen Arbeitslohn. Erhalten Arbeitnehmer keine arbeitgeberfinanzierten VL, können sie für ihre Einzahlungen trotzdem die Arbeitnehmersparzulage vom Staat erhalten. Dazu können sie maximal 470 Euro pro Jahr aus ihrem Gehaltskonto von der Lohnbuchhaltung direkt auf den Bausparvertrag überweisen lassen.