Vertragserfüllungsbürgschaft
Im Bauvertrag kann der Bauherr einen Sicherheitseinbehalt vereinbaren. Er behält dann bis zur Abnahme einen Teil des vereinbarten Lohns ein. So sichert er sich ab, falls ein Unternehmen den vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Der Auftragnehmer kann diesen Sicherheitseinbehalt durch eine Vertragserfüllungsbürgschaft ablösen. Dann haftet der Bürge (in der Regel die Hausbank) dafür, dass das Bauunternehmen seine Verpflichtungen vertragsgemäß erfüllt. Siehe auch: Bürgschaft und Gewährleistungsbürgschaft