Wohngebiet
(§§ 3, 4 Baunutzungsverordnung, BauNVO). In einem Wohngebiet dürfen entsprechend einem rechtskräftigen Flächennutzungsplan oder Bebauungsplan nur bestimmte Arten von Gebäuden errichtet werden.
Für reine Wohngebiete gilt: Hier dürfen nur Wohnungen, Wohngebäude und Handwerks- und Beherbergungsbetriebe, die den Bedürfnissen der Bewohner dienen, entstehen.
Für allgemeine Wohngebiete gilt: Hier dürfen sich zusätzlich auch nicht störende Gewerbebetriebe ansiedeln.