Es gibt acht Landesbausparkassen, die überwiegend regional tätig sind. Sie können wählen: Wenn Sie die Postleitzahl Ihres Wohnortes eingeben, gelangen Sie auf das Angebot der LBS, die in der Nähe Ihres Wohnortes eine Beratungsstelle unterhält.

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Wohngebiet

(§§ 3, 4 Baunutzungsverordnung, BauNVO). In einem Wohngebiet dürfen entsprechend einem rechtskräftigen Flächennutzungsplan oder Bebauungsplan nur bestimmte Arten von Gebäuden errichtet werden.

Für reine Wohngebiete gilt: Hier dürfen nur Wohnungen, Wohngebäude und Handwerks- und Beherbergungsbetriebe, die den Bedürfnissen der Bewohner dienen, entstehen.

Für allgemeine Wohngebiete gilt: Hier dürfen sich zusätzlich auch nicht störende Gewerbebetriebe ansiedeln.