Wohnimmobilienkreditrichtlinie
Die zum 21.03.2016 in Kraft getretene Wohnimmobilienkreditrichtlinie setzt eine Vorgabe der Europäischen Union zur Regulierung der Kreditvergabe in deutsches Recht um. Ziele der Richtlinie sind die Schaffung eines EU-weiten transparenten, effizienten und wettbewerbsfähigen Binnenmarktes für Immobilienfinanzierungen.
Darüber hinaus soll der Verbraucher durch die Schaffung von Qualitätsstandards eine verbesserte Beratung erhalten und durch eine nachhaltige, verantwortungsvolle Kreditvergabe der Banken vor Überschuldung geschützt werden. Hierzu wurden unter anderem die Vorgaben an den Umfang der Bonitätsprüfung des Kunden erweitert.