Wohnungsbau-Prämiengesetz (WoPG)
Das Wohnungsbau-Prämiengesetz hat der Gesetzgeber geschaffen, um den Wohnungsbau zu fördern. Dafür gewährt der Staat unter bestimmten Voraussetzungen die Wohnungsbauprämie .
Mit dieser Prämie möchte der Staat das Zwecksparen für den Wohnungsbau fördern.
Das Wohnungsbau-Prämiengesetz sieht dabei die Förderung von drei Vertragsformen vor:
- Beiträge an Bausparkassen, um ein Bauspardarlehen zu erhalten
- Aufwendungen für den ersten Erwerb von Anteilen an Bau- und Wohnungsgenossenschaften
- Beiträge für Sparverträge mit einem Kreditinstitut oder mit Wohnungs- und Siedlungsunternehmen. Voraussetzung: Der Sparer verwendet die Einzahlungen zum Bau oder Erwerb eines Eigenheims, einer Eigentumswohnung oder eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts