Es gibt acht Landesbausparkassen, die überwiegend regional tätig sind. Sie können wählen: Wenn Sie die Postleitzahl Ihres Wohnortes eingeben, gelangen Sie auf das Angebot der LBS, die in der Nähe Ihres Wohnortes eine Beratungsstelle unterhält.

Der Schutz Ihrer Daten ist uns sehr wichtig.

Ausführliche Informationen finden Sie unter „ Sicherheit und Datenschutz “.

Sie sehen die Seiten der LBS {{ name }}
Sie sehen die Seiten der LBS {{ name }}
Sie sehen die Seiten der LBS {{ name }}

Wohnungsbau-Prämiengesetz (WoPG)

Das Wohnungsbau-Prämiengesetz hat der Gesetzgeber geschaffen, um den Wohnungsbau zu fördern. Dafür gewährt der Staat unter bestimmten Voraussetzungen die Wohnungsbauprämie .

Mit dieser Prämie möchte der Staat das Zwecksparen für den Wohnungsbau fördern.

Das Wohnungsbau-Prämiengesetz sieht dabei die Förderung von drei Vertragsformen vor:

  • Beiträge an Bausparkassen, um ein Bauspardarlehen zu erhalten
  • Aufwendungen für den ersten Erwerb von Anteilen an Bau- und Wohnungsgenossenschaften
  • Beiträge für Sparverträge mit einem Kreditinstitut oder mit Wohnungs- und Siedlungsunternehmen. Voraussetzung: Der Sparer verwendet die Einzahlungen zum Bau oder Erwerb eines Eigenheims, einer Eigentumswohnung oder eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts