Es gibt acht Landesbausparkassen, die überwiegend regional tätig sind. Sie können wählen: Wenn Sie die Postleitzahl Ihres Wohnortes eingeben, gelangen Sie auf das Angebot der LBS, die in der Nähe Ihres Wohnortes eine Beratungsstelle unterhält.

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Wohnungsbauprämie (WoP)

Die Wohnungsbauprämie (WoP) können nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz Personen erhalten, die das 16. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz im Inland haben. Außerdem müssen sie mindestens 50 Euro pro Jahr auf einen Bausparvertrag einzahlen. Ihr zu versteuerndes Einkommen darf dabei in jedem einzelnen Sparjahr, für das die Wohnungsbauprämie beantragt wird, bei Alleinstehenden 35.000 Euro nicht überschreiten. Bei Verheirateten/eingetragenen Lebenspartnern gilt eine Obergrenze von 70.000 Euro.

Begünstigt sind dabei Aufwendungen je Kalenderjahr bis zu einem Höchstbetrag von 700 Euro bei Alleinstehenden beziehungsweise 1.400 Euro bei Ehegatten/eingetragenen Lebenspartnern. Das zu versteuernde Einkommen ist nicht zu verwechseln mit dem Bruttoeinkommen. Dieses kann wesentlich höher liegen. Die Prämie erhält der Antragsteller bei Neuverträgen nur, wenn er das Kapital wohnwirtschaftlich verwendet. Das heißt, der Begünstigte muss es für den Bau, Kauf oder die Modernisierung von selbstgenutztem Wohnraum verwenden.

Ausnahme: Wer bei Abschluss seines Bausparvertrages das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann nach sieben Jahren frei über den gesamten Guthabenbetrag verfügen. Die Prämie gibt es in diesem Fall für die letzten sieben Jahre. Diese Ausnahmeregelung kann jeder Sparer nur einmal in Anspruch nehmen.

Der Bausparer muss die Wohnungsbauprämie beantragen. In der Regel versendet die Bausparkasse den Vordruck für die Beantragung zusammen mit dem Jahreskontoauszug an ihre Bausparer. Der Bausparer muss den Vordruck ausfüllen und bei der Bausparkasse einreichen. Die Bausparkasse fordert die Prämie beim Finanzamt an. Die Prämie wird dann dem Bausparkonto gutgeschrieben.