Wohnungsvermittler
Wohnungsvermittler im Sinne des Wohnungsvermittlungsgesetzes (§ 1) ist derjenige, der den Abschluss von Mietverträgen über Wohnräume vermittelt. Wohnungsvermittler ist auch, wer die Gelegenheit zum Abschluss von Mietverträgen nachweist. Siehe auch: Immobilienmakler