Zins
(§ 488 Abs. 1 Satz 2 BGB). Ein Zins ist der Preis für die Nutzung von Vermögen. In der Regel handelt es sich um den Geld- oder Darlehenszins. Der Kunde bezahlt ein Kreditinstitut mit dem Zins dafür, dass das Institut ihm für eine gewisse Zeit einen Geldbetrag überlässt. Bei Immobilienkrediten gibt das Kreditinstitut den Zins in der Regel als Prozentsatz des Kreditbetrags pro Jahr an.
Die Höhe der Zinssätze richtet sich unter anderem nach Angebot und Nachfrage an den Geld- und Kapitalmärkten. Außerdem richtet sie sich nach der Höhe des Kreditausfallrisikos oder nach Art und Rangstelle der Absicherung (Rangverhältnis). Von Bedeutung für die Höhe des Zinssatzes ist auch die Dauer der Sollzinsbindung.
Für die Bau- und Immobilienwirtschaft sind diese Arten von Zinsen von Bedeutung:
- Gebundene Sollzinsen (Festzinsdarlehen, Sollzinsbindungsfrist)
- Gleitzinsen (variabler Zins)
- Bereitstellungszinsen
- Zinsen vor Bezug (Vorkostenabzug)
- Sollzinssatz
- Effektivzins