Zinsgleitklausel
Mit der Zinsgleitklausel überträgt der Kreditgeber das Risiko von steigenden oder fallenden Zinsen am Kapitalmarkt an den Kreditnehmer. Eine Klausel in den Darlehensbedingungen berechtigt den Kreditgeber dazu, Darlehenszinsen mit sofortiger Wirkung durch einseitige Erklärung gegenüber dem Darlehensnehmer zu senken oder zu erhöhen. In der Regel sind die Darlehenszinsen dabei an einen bestimmten Wert gekoppelt, zum Beispiel einen Leitzins. Siehe auch: Variabler Zins