Zulageberechtigung
Wohn-Riester , Arbeitnehmersparzulage oder Wohnungsbauprämie – ob ein Sparer diese Förderungen nutzen kann, hängt davon ab, ob er zulageberechtigt ist. Die Kriterien hierfür sind je nach Förderung unterschiedlich.
Für Wohn-Riester gelten keine Einkommensgrenzen. Diese Förderung eignet sich also auch für Sparer mit hohem Einkommen. Als Voraussetzung für Wohn-Riester gilt:
- Der Sparer ist pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung oder
- Der Sparer ist Beamter oder
- Der Sparer ist Frührentner, Elternteil in Elternzeit oder Empfänger von Arbeitslosengeld (hier gelten bestimmte Voraussetzungen) oder
- Der Sparer gehört selbst nicht zum förderberechtigten Personenkreis, ist aber Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner eines Förderberechtigten. Voraussetzung: Der Partner bespart ebenfalls einen Riester-Vertrag. Außerdem muss der nicht Förderberechtigte mindestens 60 Euro im jeweiligen Beitragsjahr einzahlen.
Anders ist es bei der Arbeitnehmersparzulage. Ob der Sparer für diese Förderung zulageberechtigt ist, hängt von seinem Einkommen ab. Die Einkommensgrenze für Unverheiratete liegt bei 17.900 Euro im Jahr, für Verheiratete oder Verpartnerte bei 35.800 Euro.
Voraussetzung ist außerdem: Der Sparer erhält Vermögenswirksame Leistungen (VL) von seinem Arbeitgeber und bespart mit ihnen zum Beispiel einen Bausparvertrag .
Auch bei der Wohnungsbauprämie hängt die Zulageberechtigung vom Einkommen ab. Hier darf das Einkommen des Sparers 25.600 Euro nicht überschreiten. Für Verheiratete oder Verpartnerte gilt eine Grenze von 51.200 Euro. Außerdem muss der Sparer mindestens sechzehn Jahre alt sein.
Maßgebend für die Ermittlung der Einkommensgrenzen für Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie ist das zu versteuernde Einkommen des Sparjahrs. Dieses unterscheidet sich maßgeblich vom Bruttoeinkommen, das wesentlich höher sein kann.
Bestimmte Förderungen sind zweckgebunden. Das heißt: Der Sparer darf Kapital, das er mit Hilfe der Förderung angespart hat, nur für bestimmte Zwecke einsetzen. So etwa bei der Wohn-Riester-Förderung und der Wohnungsbauprämie.