Zwischenkredit
(§ 4 Abs.1 BSpKG). Der Zwischenkredit ist ein Gelddarlehen zur Zwischenfinanzierung von Leistungen der Bausparkasse auf Bausparverträge ihrer Bausparer. Zwischenkredite unterscheiden sich von Vorfinanzierungskrediten dadurch, dass der Bausparer hier die Mindestansparsumme bereits eingezahlt hat. Für die Besicherung und Refinanzierung gelten die gleichen Bedingungen wie beim Vorfinanzierungskredit .