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© Fotolia/ Andrey Popov

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Geld für altersgerechten Umbau

Wohn-Riester-Bausparvertrag für barrierefreien Umbau oder Entschuldung

Wer sich den Traum vom eigenen Haus erfüllt hat, kann sich kaum mehr vorstellen, in einer Mietwohnung zu leben. Doch woran viele beim Bau ihrer eigenen vier Wände nicht denken: Schon eine einzige Stufe vor dem Hauseingang kann sich im Alter als großes Hindernis erweisen. Schwellen entfernen, Durchgänge verbreitern, möglicherweise den Zugang zu oberen Räumen erleichtern: Auf solche Umbauten sollten Eigentümer sich mit einer Rücklage vorbereiten. Für eine breitere Eingangstür samt Rampe sind immerhin 3.000 Euro einzukalkulieren, für eine bodengleiche Dusche mindestens ebenso viel. Für die Modernisierung einer Durchschnittswohnung fallen schnell 20.000 Euro und mehr an. Mit einem Wohn-Riester-Bausparvertrag lassen sich solche Umbauten finanzieren.

Altersgerecht umbauen: Geldpolster anlegen

Wer ein Haus gebaut oder gekauft hat, ist zunächst mit dem Tilgen der Kredite beschäftigt. Wie soll man da noch Kosten für den altersgerechten Komfort stemmen? Doch die LBS bietet dafür Lösungen an. Statt einer Instandhaltungsrücklage zahlen Eigentümer einfach jene 4 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Brutto-Vorjahreseinkommens (maximal 2100 Euro inklusive Zulage) auf einen Bausparvertrag ein, die im Rahmen des Wohn-Riester-Sparens gefördert werden. Viele haben ihr Haus gebaut oder gekauft, als es diese staatliche Hilfe noch nicht gab. Jetzt profitieren auch sie davon, denn seit 2014 ist es gestattet, das Guthaben aus einem Wohn-Riester-Bausparvertrag für barrierefreie Umbauten zu nutzen.

Altersgerecht umbauen: Der Staat spart mit

Wenn beispielsweise zwei Ehepartner je einen Wohn-Riester-Vertrag über 50.000 Euro abschließen und regelmäßig darauf einzahlen, hilft ihnen der Staat beim Sparen. Denn die staatliche Förderung (einschließlich Steuerersparnis und Zinsen) kann sich in zehn Jahren auf über 15.000 Euro summieren. Zusammen mit den eigenen Sparleistungen hätte das Ehepaar ein stattliches Polster zur Verfügung. Für barriere-reduzierende Umbauten – etwa das neue Bad mit ebenerdiger Dusche oder für breitere Türrahmen. Haus oder Wohnung sind dann zum Eintritt in den Ruhestand optimal ausgestattet.

Restschulden tilgen mit Riester-Guthaben

Wenn die Finanzierung der eigenen Immobilie bislang ohne Riester-Bausparvertrag erfolgte, könnte das Guthaben eines neuen riester-geförderten Bausparvertrags auch dazu dienen, Restschulden aus der Immobilien-Finanzierung bis zum Renteneintritt zu tilgen. Dann ist die Immobilie zum Eintritt in den Ruhestand schuldenfrei – mit staatlicher Förderung.

Riester-Darlehen für Kinder oder Enkel

Wollen Sie die Riester-Förderung beim Sparen nutzen, haben aber für das Darlehen aus dem Bausparvertrag eigentlich keine Verwendung? Dann dürfen Sie den Darlehensanspruch (ohne Riester-Förderung) weitergeben an Kinder oder Enkel. So haben die Jungen die Möglichkeit, das zinsgünstige und sichere Darlehen bei der Finanzierung ihrer eigenen Immobilie einzusetzen.

Information

Sprechen Sie über diese Möglichkeiten mit Ihrem Bausparberater. Er wird Ihnen Varianten zeigen und die für Sie günstigste empfehlen.

Restschulden tilgen mit Riester-Guthaben

Wenn die Finanzierung der eigenen Immobilie bislang ohne Riester-Bausparvertrag erfolgte, könnte das Guthaben eines neuen riester-geförderten Bausparvertrags auch dazu dienen, Restschulden aus der Immobilien-Finanzierung bis zum Renteneintritt zu tilgen. Dann ist die Immobilie zum Eintritt in den Ruhestand schuldenfrei – mit staatlicher Förderung.

Riester-Darlehen für Kinder oder Enkel

Wollen Sie die Riester-Förderung beim Sparen nutzen, haben aber für das Darlehen aus dem Bausparvertrag eigentlich keine Verwendung? Dann dürfen Sie den Darlehensanspruch (ohne Riester-Förderung) weitergeben an Kinder oder Enkel. So haben die Jungen die Möglichkeit, das zinsgünstige und sichere Darlehen bei der Finanzierung ihrer eigenen Immobilie einzusetzen.

Information

Sprechen Sie über diese Möglichkeiten mit Ihrem Bausparberater. Er wird Ihnen Varianten zeigen und die für Sie günstigste empfehlen.

Restschulden tilgen mit Riester-Guthaben

Wenn die Finanzierung der eigenen Immobilie bislang ohne Riester-Bausparvertrag erfolgte, könnte das Guthaben eines neuen riester-geförderten Bausparvertrags auch dazu dienen, Restschulden aus der Immobilien-Finanzierung bis zum Renteneintritt zu tilgen. Dann ist die Immobilie zum Eintritt in den Ruhestand schuldenfrei – mit staatlicher Förderung.

Riester-Darlehen für Kinder oder Enkel

Wollen Sie die Riester-Förderung beim Sparen nutzen, haben aber für das Darlehen aus dem Bausparvertrag eigentlich keine Verwendung? Dann dürfen Sie den Darlehensanspruch (ohne Riester-Förderung) weitergeben an Kinder oder Enkel. So haben die Jungen die Möglichkeit, das zinsgünstige und sichere Darlehen bei der Finanzierung ihrer eigenen Immobilie einzusetzen.

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Sprechen Sie über diese Möglichkeiten mit Ihrem Bausparberater. Er wird Ihnen Varianten zeigen und die für Sie günstigste empfehlen.

Haben Sie Fragen zum Thema Bausparen? Wir beraten Sie gern.

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