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 Ein älteres Paar plant ein Smart Home © Goodboy Picture Company/E+ via Getty Images
Barrierefreies Wohnen im Smart Home ist in jedem Alter angenehm und hilfreich © Goodboy Picture Company/E+ via Getty Images

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Barrierefrei wohnen durch Smart-Home-Förderung

So unterstützt der Staat den altersgerechten Umbau des eigenen Heims

Wer sein Heim altersgerecht umbaut, um barrierefrei darin zu wohnen, kann sich eine satte Smart-Home-Förderung sichern. Und zwar in jedem Alter.

Barrierefrei wohnen im Smart Home – Was heißt das?

Altersgerechtes Wohnen umfasst viele Aspekte. Die Abwesenheit von unnötigen Barrieren gehört dazu. Aber auch Erinnerungen sind denkbar, die darauf aufmerksam machen, dass das Fenster oder die Tür noch offen ist. So wird der Einbruchschutz erhöht.

Barrierefreies Wohnen ist nur ein Teil des „Ambient Assisted Living“, kurz: AAL. In erster Linie geht es dabei um körperliche Barrierefreiheit im Haus. Das bedeutet, dass beispielsweise keine Türschwellen die Bewegung in der Wohnung einschränken.

AAL kann jedoch auch anders unterstützen. Vor allem mit zunehmendem Alter oder bei Demenzerkrankungen können Erinnerungen und Warnungen (etwa zu einem noch eingeschalteten Herd) für mehr Sicherheit sorgen. Das Ziel des AALs ist, möglichst lange ein selbstbestimmtes und sicheres Leben zu ermöglichen. Dazu gehört auch, Möglichkeiten für die schnelle Kontaktaufnahme mit Angehörigen oder Pflegekräften zu schaffen.

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert einige Maßnahmen des altersgerechten Sanierens. Dazu gehört unter anderem der Einbau von Assistenzsystemen, also etwa Smart-Home-Einrichtungen, die im Alltag unterstützen.

Was sind Smart-Home-Lösungen?

Es gibt sowohl Komplettsysteme als auch Einzellösungen für das Smart Home. Die Komplettsysteme decken verschiedene Aspekte des altersgerechten Wohnens ab. Sie können nach und nach erweitert und in der Regel über eine zentrale App von den Senioren selbst oder von deren Angehörigen gesteuert werden.

 Eine Frau mit Smart-Home-Anwendung auf dem Tablet © Westend61 via Getty Images
In einem Smart Home lassen sich verschiedene Geräte bequem über das Tablet oder Smartphone steuern © Westend61 via Getty Images

Die angebundenen Geräte können sich untereinander vernetzen, sodass bestimmte Aktionen erfolgen, wenn eine festgelegte Bedingung eintritt. Zum Beispiel kann das Licht im Haus an den entsprechenden Stellen automatisch eingeschaltet werden, wenn nach 20 Uhr eine Bewegung erkannt wird.

Ergänzende Einzellösungen wie Sturzsensormatten oder eine Sitz-Badewanne können die altersgerechte Wohnung bei besonderem Pflegebedarf besser nutzbar und sicherer machen.

Die KfW fördert im Bereich Smart Home unter anderem auch Notruf- und Unterstützungssysteme. Hierzu zählen unter anderem automatisch betriebene Fenster und Türen, intelligente Lichtlösungen und mehr.

Infrage kommen auch diese Maßnahmen:

  • Einbau von Assistenzsystemen
  • Ebenerdige Dusche
  • Treppenlift
  • In Treppenbereichen beidseitige Handläufe und rutschhemmende Stufenbeläge,
  • Schaffen von Mindestmaßen für Rampen zur Überwindung von Treppen
  • Schaffen von Mindestgrößen für Wohn-, Arbeits- und Schlafbereiche

Wichtig zu wissen ist, dass es diesen Zuschuss mit der Kennziffer 455 unabhängig vom Alter gibt. Maßnahmen, die Barrieren in der Wohnung reduzieren und mehr Wohnkomfort schaffen, werden mit bis zu 6.250 Euro bezuschusst. Mehr dazu lesen Sie weiter unten.

Kosten für altersgerechtes Sanieren

Welche Kosten für eine altersgerechte Sanierung anfallen, kommt auf den Umfang der Maßnahmen und das bewohnte Objekt an.

Welche finanziellen Aufwände tatsächlich entstehen, ist somit individuell und kann pauschal nicht genannt werden. Es ist sinnvoll, sich dazu von einem zertifizierten Fachunternehmen beraten zu lassen. Die Endsumme ist dabei entscheidend, denn zum Teil hängt die Höhe der Förderung von der Höhe der anfallenden Kosten für den Umbau ab.

KfW und mehr: Förderungen für barrierefreies Wohnen im Überblick

Lässt die Beweglichkeit im Alter nach, erhalten altersgerechte Umbaumaßnahmen die Selbstständigkeit der Senioren. Dies wird mit verschiedenen Förderpaketen und Finanzierungshilfen gefördert.

1. Zuschuss 455 und Kredit 159 der KfW

Die KfW fördert mit dem Zuschuss 455 Umbaumaßnahmen zur Barrierereduzierung (455-B) oder zum Einbruchschutz (455-E). Die Höhe der Förderung hängt von den geplanten Maßnahmen und den damit verbundenen Kosten ab. Privatpersonen können den Zuschuss direkt bei der KfW beantragen.

 Treppe mit Treppenlift © onurdongel/iStock via Getty Images
Ein altersgerechter Umbau wird von der KfW mit dem Zuschuss 455 gefördert © onurdongel/iStock via Getty Images

Einzelne Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden mit zehn Prozent der förderfähigen Investitionssumme gefördert. Die Investition muss mindestens 2.000 Euro ausmachen. Bezuschusst werden förderfähige Ausgaben bis 50.000 Euro. Maximal sind es 5.000 Euro Zuschuss pro Wohneinheit. Maßnahmen für den Standard „Altersgerechtes Haus“ ab 2.000 Euro werden bis 50.000 Euro mit 12,5 Prozent und maximal 6.250 Euro bezuschusst. In beiden Fällen ist der Zuschuss 455-B wesentlich.

Wird lediglich der Einbruchschutz (beispielsweise durch Sicherung der Fenster) verbessert, gibt es beim KfW-Programm 455-E für die ersten 1.000 Euro der förderfähigen Kosten einen Zuschuss in Höhe von 20 Prozent. Die weitere Investitionssumme bis 15.000 Euro wird mit zehn Prozent bezuschusst. Maximal sind es 1.600 Euro je Wohneinheit.

Zudem gibt es von der KfW das Kreditförderprogramm 159 zum altersgerechten Umbau. Dieser Kredit zu besonders günstigen Konditionen kann eine Kreditsumme bis zu 50.000 Euro umfassen. Er wird über eine Bank, Sparkasse oder Versicherung beantragt.

2. Wohn-Riester

Wer das Zuhause alters- oder behindertengerecht umbaut, kann außerdem vom Wohn-Riester profitieren. Wer länger als drei Jahre Eigentümer des Eigenheims ist, muss jedoch mindestens 20.000 Euro für den altersgerechten Umbau ausgeben, um gefördert zu werden. Wurde das Haus oder die Wohnung vor weniger als drei Jahren gekauft, gibt es eine Förderung schon ab einer Investitionssumme in Höhe von 6.000 Euro.

Mindestens die Hälfte der Kosten müssen für Maßnahmen entstehen, die den DIN-Vorgaben für barrierefreies Bauen entsprechen. Der restliche Teil der Kosten kann für die Reduzierung weiterer Barrieren genutzt werden, sodass das Haus mehr und mehr altersgerecht wird.

Ein Sachverständiger muss bestätigen, dass die geplanten Maßnahmen den Fördervorgaben entsprechen. Die für den Sachverständigen anfallenden Kosten können über einen Riester-geförderten Bausparvertrag finanziert werden.

Wer den Umbau oder die Sanierung mit dem Wohn-Riester fördern lässt, darf keine weiteren Förderungen, Zuschüsse oder Steuerermäßigungen aus anderen Förderprogrammen in Anspruch nehmen. Der wichtigste Bestandteil der Finanzierung ist auch deshalb der Bausparvertrag, der mit Wohn-Riester gefördert ist. Entweder wurde bereits ein Bausparguthaben angespart oder es wird ein neuer Vertrag abgeschlossen. Ist der Bausparvertrag noch nicht zuteilungsreif, kann man ihn vorfinanzieren, um sofort mit dem Umbau zu starten.

Voraussetzungen für die Förderung

Die Fördermittel müssen vor dem Beginn der Arbeiten beantragt und bewilligt werden. Die Durchführung der Maßnahmen muss zudem durch ein Fachunternehmen nach DIN 18040 erfolgen. Diese Norm gibt vor, welche Maßnahmen in welcher Weise ausgeführt werden müssen, um Wohnungen und Häuser barrierefrei zu gestalten.

Dieser Standard ist wichtig, denn Begriffe wie „barrierearm“ oder „seniorengerecht“ sind nicht geschützt. Grundsätzlich sind Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sinnvoll, sie können jedoch meist nicht mit denen nach dem genannten Standard ausgeführten Umbauten mithalten.

Eigenleistungen oder Materialkosten für eine Eigenleistung werden durch die KfW nicht gefördert.

KfW-Förderung beantragen: So geht’s

Vor der Antragstellung ist eine umfassende Beratung sinnvoll. Mindestens ein Kostenvoranschlag eines zertifizierten Fachunternehmens sollte vorliegen. Wesentlich ist, dass die Arbeiten nicht beginnen dürfen, bevor die Förderung bewilligt wurde.

 Ein Paar lässt sich zum Smart Home beraten © Ridofranz/iStock via Getty Images
Eine gründliche Beratung ist immer sinnvoll. Der Förderantrag bei der KfW kann anschließend auch online gestellt werden © Ridofranz/iStock via Getty Images

Den Zuschuss 455 der KfW können Interessierte auf der Website der Kreditanstalt beantragen. Hierfür ist lediglich eine Registrierung im Zuschussportal nötig. Anschließend kann das Antragsformular digital ausgefüllt und zusammen mit den nötigen Unterlagen (wie beispielsweise einer Vollmacht, wenn der Antrag für eine andere Person gestellt wird) eingereicht werden. Zudem ist eine Identifizierung per Postident oder per Videoidentifizierung nötig. Direkt nach der Einreichung erfolgt eine Rückmeldung. Dies ist entweder bereits die Zusage oder die Benachrichtigung, dass der Antrag bearbeitet wird.

Sobald die Zusage vorliegt, kann das zertifizierte Fachunternehmen mit der Arbeit beginnen. Ein KfW-Kredit 159 wird dann nach Absprache mit der Hausbank ausgezahlt. Für den Zuschuss muss ein Nachweis über die Vollendung der Maßnahme eingereicht werden. Bis zur Auszahlung dauert es dann in der Regel etwa drei Monate.

Tipp: Es lohnt sich, den Zuschuss bei der KfW möglichst früh im Jahr zu beantragen: Die Fördermittel sind jedes Jahr begrenzt. Ab dem späten Sommer können häufig schon keine Anträge mehr bewilligt werden, da die Fördermittel aufgebraucht sind. Wer die Förderung für den Umbau in der ersten Jahreshälfte beantragt, hat bessere Chancen auf einen Zuschuss oder Kredit.

Ihr LBS-Berater ist gern für Sie da.