FAQ zur Anforderung des Regelsparbeitrags
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Der Regelsparbeitrag wird bei Abschluss des Bausparvertrages als monatlicher Sparbeitrag vereinbart und ist in § 2 Abs. 3 der Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (in älteren Tarifen unter § 5 Abs. 3 ABB) geregelt.
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Die Höhe des Regelsparbeitrages ist abhängig von der Bausparsumme und dem Tarif Ihres Vertrages. Sie können die Höhe Ihres Regelsparbeitrags auch selbst mit einem Blick in § 2 Abs. 1 der Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (in älteren Tarifen unter § 5 Abs. 1 ABB) errechnen.
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Der monatliche Regelsparbeitrag ist bis zur ersten Auszahlung des zugeteilten Bausparvertrages zu erbringen.
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Folgende Einzahlungen fließen in den Regelsparbeitrag ein:
• Eigene Einzahlungen (Überweisung oder SEPA-Lastschriftauftrag)
• Vermögenswirksame Leistungen (VL)
• Wohnungsbauprämien-Gutschriften
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Die LBS Südwest fordert zur Nachzahlung der fehlenden 12 Regelsparbeiträge für den Zeitraum Januar 2021 bis Juli 2022 auf. In diesem Zeitraum geleistete Einzahlungen wurden bei der Ermittlung berücksichtigt.
Die Nachzahlung der fehlenden Regelsparbeiträge muss bis zum 31.12.2022 per Überweisung oder SEPA-Lastschriftmandat erfolgen.
Wichtig: Bitte geben Sie im Verwendungszweck Ihre Bausparvertragsnummer an!
Die Bankverbindung lautet:
Zahlungsempfänger: LBS Südwest
IBAN: DE49 6005 0101 0001 3649 34
BIC: SOLADEST600
Kreditinstitut: LBBW Landesbank Baden-Württemberg
Verwendungszweck: Ihre Bausparvertragsnummer
Sollte bis zum genannten Termin die Einzahlung nicht eingegangen sein, behält sich die LBS Südwest vor, Ihren Bausparvertrag gemäß den für Ihren Bausparvertrag geltenden Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB) zu kündigen.
Auch für die Zukunft ist es notwendig, dass der vertraglich vereinbarte monatliche Regelsparbeitrag auf Ihren Bausparvertrag eingezahlt wird. Hierfür bietet sich ein SEPA-Lastschriftmandat (PDF 1,207 MB) an. Die LBS Südwest wird die regelmäßige Besparung des Vertrages überwachen.