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Schneller in die eigenen vier Wände mit Landesmitteln

- Familien erhalten bis zu 120.000 Euro Förderdarlehen -

Mit den sogenannten „Öffentlichen Mitteln“ fördert das Land NRW den Erwerb der eigenen vier Wände. Diese Förderung ist 2018 für viele Orte deutlich verbessert und zudem vereinfacht worden. Sowohl für einen Neubau als auch für den Erwerb einer gebrauchten Immobilie erhält beispielsweise eine vierköpfige Familie je nach Wohnort ein vergünstigtes Darlehen bis zu 120.000 Euro. Für das Darlehen aus öffentlichen Mitteln fallen Zinsen in Höhe von nur 0,5 Prozent an, dazu kommen jährliche Verwaltungskosten von ebenfalls 0,5 Prozent.

Um die unterschiedlichen Immobilienpreise auszugleichen, hat das Land die Gemeinden in vier Kostenkategorien einstuft. Die Grundförderung beträgt zwischen 60.000 und 110.000 Euro. Hinzu kommt ein Familienbonus von 15.000 Euro pro Kind oder schwerbehinderter Person. Wer seinen Neubau barrierearm ausstattet, erhält ein Zusatzdarlehen von 10.000 Euro. Die Einkommensgrenze für die genannte vierköpfige Familie liegt bei brutto etwa 52.000 Euro. Als Eigenkapital müssen mindestens 15 Prozent der Gesamtkosten mitgebracht werden. Wichtig gerade für junge Familien: 15 Prozent des Landesdarlehens werden als Eigenkapitalersatz anerkannt.

Ein weiterer Vorteil: Das Landesdarlehen wird – ebenso wie ein Bauspardarlehen – im Grundbuch nachrangig eingetragen. Daraus können sich für die erstrangige Hypothek günstigere Konditionen ergeben. Weitere Informationen und Unterstützung bei der Einbindung der Landesmittel in die Finanzierung gibt es auch in den LBS-Kunden-Centern und Sparkassenfilialen.

Hier sehen Sie, wie viel Förderung Sie in Ihrer Gemeinde erhalten