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Sicherheit Zuhause

Rauchmelder werden für alle Wohnungen in NRW Pflicht

Rauchmelder retten regelmäßig Leben, weil Bewohner rechtzeitig vor Feuer gewarnt werden. Sie müssen ab 2017 in allen Wohnungen in NRW vorhanden sein. Verantwortlich sind die Eigentümer und Vermieter

Wie schnell ist es passiert: Eine vergessene Kerze auf dem Wohnzimmertisch oder ein defektes Kabel können schon ausreichen, um einen Hausbrand zu verursachen. Wenn ein Feuer nachts ausbricht, werden die giftigen Rauchgase oft gar nicht bemerkt. Dies kann schnell tödlich enden.

Seit April 2013 sind Rauchmelder deshalb bereits im Neubau in NRW Pflicht. Alle übrigen Wohnungen müssen bis Ende des Jahres nachgerüstet werden. Dabei müssen alle Schlaf- und Kinderzimmer, sowie die Flure einer Wohnung, die als Rettungswege zum Verlassen von Wohnräumen dienen, mit Rauchmeldern ausgestattet werden.

Die Eigentümer der Wohnung sind dafür zuständig, die Rauchmelder zu kaufen und anzubringen – bei Mietwohnungen also in der Regel der Vermieter. Im Gegenzug muss der Mieter die jährliche Überprüfung der Rauchmelder übernehmen, es sei denn der Eigentümer hat diese Verpflichtung bis zum 31. März 2013 selbst übernommen. So steht es in der Bauordnung für NRW (BauO NRW).

Eigentümer haftet bei schlecht gewarteten Rauchmeldern für mögliche Schäden

Wenn die Funktions- und Sichtprüfung durch die Mieter erfolgt, dann sollte der Vermieter jährlich ein entsprechendes unterschriebenes Protokoll der Mieter zu seinen Unterlagen nehmen. Denn laut § 823 Abs. 1 BGB ist immer der Eigentümer selbst für die Verkehrssicherung seines Gebäudes zuständig – ungeachtet der landesgesetzlichen Regelungen. Das heißt, wenn ein schlecht gewarteter Rauchmelder versagt, haftet der Eigentümer für den entstandenen Schaden. Den Mieter kann höchstens eine Mitschuld treffen.

Daher empfiehlt es sich, eine Fachfirma zu beauftragen, die die Funktionsfähigkeit und die ordnungsgemäße Installation einmal im Jahr kontrolliert. Die hierfür anfallenden Kosten kann der Vermieter über die jährliche Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umlegen, wenn eine entsprechende Vereinbarung im Mietvertrag getroffen wurde.

Ob die Versicherung bei einem Brandschaden auch dann greift, wenn die landesrechtlichen Rauchmelder-Verpflichtungen und die Wartungsvorgaben nicht eingehalten werden, ist fraglich. Die Versicherung kann dem Eigentümer unter Umständen grobe Fahrlässigkeit unterstellen und es ist mit Leistungskürzungen zu rechnen.

Wie man einem Wohnungsbrand vorbeugt und was im Ernstfall Leben retten kann, zeigt die Brandschutz-Checkliste (PDF 0,213 MB) .