Es gibt acht Landesbausparkassen, die überwiegend regional tätig sind. Sie können wählen: Wenn Sie die Postleitzahl Ihres Wohnortes eingeben, gelangen Sie auf das Angebot der LBS, die in der Nähe Ihres Wohnortes eine Beratungsstelle unterhält.

Der Schutz Ihrer Daten ist uns sehr wichtig.

Ausführliche Informationen finden Sie unter „ Sicherheit und Datenschutz “.

Sie sehen die Seiten der LBS {{ name }}
Sie sehen die Seiten der LBS {{ name }}
Sie sehen die Seiten der LBS {{ name }}
 Zwei Handwerker bei der Arbeit
Handwerkerleistungen können steuerlich geltend gemacht werden © skynesher über gettyimages.de

Zurück zur Übersichtsseite

Kosten für energetische Sanierungen und sonstige Handwerkerleistungen absetzen

So sichern Sie sich den Steuer-Bonus

Sie wollen Ihr Dach erneuern, Ihre Heizung austauschen, Ihr Bad modernisieren oder die Fassade mit einem neuen Anstrich verschönern. Bei jedem Eigenheimbesitzer fallen über die Jahre einige Handwerkerarbeiten an. Dabei können Sie auf zwei Wegen Steuern sparen:

  • 1. Bei energetischen Sanierungen sind Steuervorteile bis zu 40.000 Euro möglich.
  • 2. Bei sonstigen Handwerkerleistungen können Arbeitskosten bis zu 1.200 Euro erstattet werden.

Die Modernisierung des Eigenheims erhöht die Wohnqualität, dient dem Werterhalt eines Objekts und kann Energiekosten sparen sowie die Umwelt schützen. Und dank der staatlichen Förderung kann ein spürbarer Teil der Kosten bei der Steuererklärung zurückgeholt werden.

So funktioniert es:

1. Energetische Sanierung

Bei Maßnahmen, die der energetischen Sanierung einer selbstgenutzten, eigenen Wohnimmobilie dienen, können 20 Prozent der gesamten Aufwendungen – also Arbeits- und Materialkosten – verteilt über drei Jahre von der Einkommensteuerschuld abgezogen werden. Dies gilt für Kosten bis zu 200.000 Euro. Also werden maximal 40.000 Euro vom Staat erstattet. Die Kosten für die Planung und Begleitung entsprechender Maßnahmen durch einen Fachmann, können sogar zu 50 Prozent berücksichtigt werden (Quelle: § 35 c EStG).

Diese Maßnahmen zur energetischen Modernisierung werden gefördert:

  • Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen oder Geschossdecken
  • Erneuerung von Fenstern oder Außentüren
  • Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage
  • Erneuerung oder Optimierung der Heizungsanlage
  • Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung

Wichtig: Um in den Genuss der Förderung zu kommen, ist kein Antrag erforderlich. Die steuerliche Förderung wird mit der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt geltend gemacht, erstmalig für das Steuerjahr 2020 im Jahr 2021. Die Maßnahmen müssen durch eine spezielle Bescheinigung des ausführenden Betriebs oder eines Energieberaters bestätigt werden.

 Zwei Handwerker reparieren ein Fenster - die Handwerkerleistungen können Sie von der Steuer absetzen
Zwei Handwerker reparieren ein Fenster - die Handwerkerleistungen können Sie von der Steuer absetzen

2. Sonstige Handwerkerleistungen

Bei Handwerkerleistungen, die nicht der energetischen Gebäudesanierung dienen, sind 20 Prozent der Arbeitskosten steuerlich absetzbar. Das gilt für Arbeitskosten von bis zu 6.000 Euro pro Jahr. Maximal gibt es also 1.200 Euro bei der Steuererklärung zurück(Quelle: § 35 a EStG).

Dafür können Sie sonstige Handwerkerleistungen absetzen:

  • Maler- und Lackierarbeiten
  • Arbeiten an Innen- und Außenwänden, etwa am Dach oder an der Fassade
  • Reparatur und Austausch von Bodenbelägen und Ähnliches
  • Modernisierungen, zum Beispiel im Badezimmer
  • Reparatur und Wartung von Haushaltsgeräten, hierzu zählen zum Beispiel die Waschmaschine, der Computer oder Ähnliches
  • Und für vieles mehr

Grundsätzlich gilt: Ihre Modernisierungen oder Reparaturen sollten mit Ihrem Zuhause verbunden sein. Müssen Geräte zur Reparatur in die Werkstatt, können Sie die Handwerkerleistungen nicht von der Steuer absetzen. Ebenso wenig geltend machen können Sie die Kosten für den Energiepass oder die Auflösung eines Haushalts.

Vereinbaren Sie mit dem Handwerker, dass er in der Rechnung Arbeits- und Materialkosten getrennt angibt. Denn: Materialkosten sind nicht absetzbar. Bezahlen Sie Ihre Rechnung per Überweisung, Bankeinzug oder Scheck. Barzahlungen werden auch mit Quittung nicht anerkannt. Nehmen Sie die Rechnungen von Handwerkern mit in Ihre Steuererklärung auf. Freuen Sie sich über eine Steuererstattung von jährlich bis zu 1.200 Euro

Tipp: Ihre Handwerkerkosten übersteigen 6.000 Euro? Verteilen Sie die Arbeiten an Haus und Hof auf mehrere Jahre. So können Sie all Ihre Handwerkerleistungen absetzen.


Sie wissen noch nicht, was Ihre geplanten Reparaturen oder Verschönerungen kosten? Mit unserem Renovierungskosten-Rechner finden Sie es heraus. Er zeigt Ihnen auch, wie viel Energiekosten Sie durch eine Sanierung einsparen können.

Jetzt berechnen