Erklärung zur Barrierefreiheit

Willkommen bei lbs.de.

Alle Menschen sollen unsere Informationen und Dienst-Leistungen gut nutzen können.

Hier findest Du alles Wichtige zur Barrierefreiheit unseres Angebots.

Unsere Dienst-Leistungen in Einfacher Sprache

Das Portal lbs.de bietet viele verschiedene Dienst-Leistungen der Landesbausparkassen an. Die Landesbausparkassen sind besondere Banken und heißen kurz LBS. Bei einer LBS geht es ums Bauen, Kaufen oder Renovieren von Wohnungen und Häusern. Sie hilft Menschen, dafür Geld zu sparen – das nennt sich Bausparen. Die Landesbausparkassen sind Teil der Sparkassen-Gruppe.

In Einfacher Sprache findest Du Texte zu unseren Dienst-Leistungen.

Diese Texte helfen dir, unsere Dienst-Leistungen zu verstehen und zu nutzen: 

PDF Informationen zum Bausparen 

PDF Informationen zum Bausparen mit Riester 

Alle Informationen sind hier nach den Regeln des Barriere-Freiheits-Stärkungs-Gesetzes erstellt.

Wie wir Barrierefreiheit sicherstellen

Wir gestalten unsere Angebote so, dass alle Menschen diese optimal nutzen können. Dafür folgen wir den vier Grund-Prinzipien der Barrierefreiheit:

Wahrnehmbar

Wir gestalten unsere Inhalte so, dass sie für alle Sinne zugänglich sind. Das bedeutet unter anderem, dass Texte gut lesbar, Bilder mit Alternativ-Texten versehen und Videos mit Untertiteln ergänzt sind.

Bedienbar

 Unsere Webseite und Apps sind so aufgebaut, dass sie vollständig mit der Tastatur bedient werden können, als Alternative zur Maus oder zum Touch-Screen. Eine übersichtliche Navigation und klar strukturierte Seiten erleichtern es, schnell ans Ziel zu kommen. 

Verständlich

Informationen sind einfach und klar formuliert. Auch komplexe Inhalte werden in verständlicher Sprache angeboten, damit jeder den Inhalt nachvollziehen kann.

Robust

Wir achten darauf, dass unsere digitalen Angebote auf verschiedenen Geräten und mit unterschiedlichen Hilfs-Technologien einwandfrei funktionieren. Regelmäßige Tests stellen sicher, dass auch neue Technologien unterstützt werden.

Hinweise zur Barrierefreiheit 

Die Landesbausparkassen sind bemüht, ihre Internetseite und mobilen Anwendungen im Einklang mit den nationalen Rechts-Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2016/2102 und (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Die Landesbausparkassen verfolgen die Grund-Prinzipien der Barrierefreiheit, damit ihre Angebote wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sind.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite lbs.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Internetseite https://www.lbs.de/ ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit Konformitäts-Stufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.2" bzw. mit dem geltenden europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) vereinbar.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Juni 2025 durchgeführten Selbstbewertung.

Nicht barrierefreie Inhalte

Unvereinbarkeit mit der DIN EN 301 549

Internetseite

Trotz der Überprüfung ist die Internetseite der Landesbausparkassen mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Barrieren teilweise nicht mit der DIN EN 301 549 vereinbar. 

Barriere 1


Vereinzelt können Tabellen so strukturiert sein, dass sie schlecht zu lesen sind.

Barriere 2

In Einzelfällen fehlt bei verlinkten Grafiken der Alternativ-Text oder dieser ist nicht verständlich formuliert.

Barriere 3

Einzelne dekorative Trenn-Elemente sind anwählbar.

Barriere 4

Der Preisfinder für Immobilien enthält mehrere Barrieren.

Barriere 5

Vorschläge, die im Suchschlitz vorgeschlagen werden, können nicht vorgelesen werden.

PDF-Dokumente

PDF-Dokumente älteren Datums sind teilweise nicht barrierefrei. Neu herausgegebene PDF-Dokumente werden in der Regel in einem barrierefreien Format zur Verfügung gestellt oder zeitnah durch ein solches ersetzt.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 27.06.2025 erstellt und zuletzt am 21.07.2025 aktualisiert.

Barriere melden und Kontakt

Für Dein Feedback sowie alle weiteren Informationen und Fragen nutze bitte das folgende Kontaktformular. Dort kannst Du auch eine bestehende Barriere mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen. Bitte gib im Formular Deine Kontaktdaten an, falls Du eine Rückmeldung wünscht. Deine Angaben werden vertraulich behandelt und nur zur Verbesserung der Website genutzt. Bitte beschreibe die Barrieren, auf die Du gestoßen bist, so genau wie möglich.

Beschwerde bei der LBS

Du hast eine Beschwerde oder bist mit einem Service oder Produkt unzufrieden? Wir möchten dir gerne helfen. Bitte fülle das Formular aus und wir werden uns schnellstmöglich zurückmelden.

Deine Beschwerde an uns

Bist du bereits Kunde einer LBS?

Bitte gib deine Daten ein.

Alle Infos zu Sicherheit und Datenschutz anzeigen

Durchsetzungs-Verfahren

Wenn Du keine zufriedenstellende Rückmeldung auf Deine Anfrage zur Barrierefreiheit erhalten hast oder der Ansicht bist, dass die Internetseite oder die mobilen Anwendungen der Landesbausparkassen nicht barrierefrei zugänglich sind, stehen Dir auch folgende Durchsetzungs-Verfahren zur Verfügung:

1. Schlichtungs-Verfahren nach dem Landes-Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz (L-BGG)

Du kannst dich an die zuständige Schlichtungs-Stelle wenden, die im Rahmen des jeweiligen Landes-Behinderten-Gleichstellungs-Gesetzes eingerichtet wurde. Ziel dieses Verfahrens ist es, eine einvernehmliche Lösung zwischen Dir und dem Betreiber der Internetseite oder der mobilen Anwendung zu erreichen. Die Schlichtung ist kostenlos und erfordert keinen Rechts-Beistand.

Durch die überregionale Organisation der Landesbausparkassen helfen wir Dir gerne bei der Auswahl der korrekten Schlichtungs-Stelle weiter.

2. Beschwerde bei der Marktüberwachungsbehörde gemäß dem Barriere-Freiheits-Stärkungs-Gesetz (BFSG)

Falls Du der Meinung bist, dass die Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß dem BFSG nicht eingehalten werden, kannst Du eine Beschwerde auch direkt bei der zuständigen Markt-Überwachungs-Behörde einreichen. Diese Behörde prüft den Sachverhalt und kann gegebenenfalls Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit anordnen.

Die zuständige Markt-Überwachungs-Stelle findest Du hier: 

MLBF (in Errichtung)

c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt

Postfach 39 11 55

39135 Magdeburg

Telefon: 0391 567 6970

E·Mail: MLBF(at)ms.sachsen-anhalt.de