Wohnungsbauprämie (WoP)
So belohnt der Staat Bausparer

Sie sparen mit einem Bausparvertrag für die eigenen vier Wände? Der Staat unterstützt Sie dabei mit der Wohnungsbauprämie, wenn Ihr Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet.
Ihre Wohnungsbauprämie in Zahlen:
Bedingungen | Ledig | Verheiratet/Verpartnert* |
Jährlich maximal geförderte Sparleistung | 512 € | 1.024 € |
Höhe der Prämie | 8,8 % | 8,8 % |
Maximale Prämie | 45,06 € | 90,11 € |
Einkommensgrenzen | 25.600 € | 51.200 € |
Die Einkommensgrenze bezieht sich auf das zu versteuernde Einkommen. Ihr zu versteuerndes Einkommen kann wesentlich niedriger sein als Ihr Bruttoeinkommen.
So profitieren Sie von der Wohnungsbauprämie
Von der staatlichen Förderung profitieren kann jeder ab 16 Jahren, dessen Einkommen die oben genannte Grenze nicht übersteigt. Sie erhalten die Wohnungsbauprämie bereits, wenn Sie nur 50 Euro im Jahr auf Ihren Bausparvertrag einzahlen. Maximal können Sie sich 512 Euro im Jahr mit 8,8 Prozent fördern lassen. Das entspricht einer jährlichen Prämie von 45,06 Euro.
Dafür können Sie Ihr gefördertes Sparguthaben nutzen
Ihr gefördertes Guthaben können Sie im Wesentlichen für den Bau oder Kauf der eigenen vier Wände verwenden. Aber auch für viele andere Dinge, die fest mit einem Haus verbunden sind.
Ausnahmen
Sie haben Ihr 25. Lebensjahr noch nicht vollendet, als Sie Ihren Bausparvertrag unterschrieben haben? Dann genießen Sie Welpenschutz: Sie erhalten die Prämie auch, wenn Sie Ihren Vertrag vorzeitig kündigen. Das ist aber frühestens sieben Jahre nach Abschluss Ihres Vertrags möglich und gilt auch nur für einen einzigen vor Überschreitung der Altersgrenze abgeschlossenen Bausparvertrag.
Auch wenn Sie voll erwerbsunfähig oder arbeitslos werden, bleibt Ihnen die Wohnungsbauprämie erhalten. Wenn Sie versterben sollten und Ihr Vertrag gekündigt wird, erhalten Ihre Erben die Förderung.
Sie bekommen die Prämie höchstens für die letzten sieben Sparjahre und frühestens sieben Jahre, nachdem Sie Ihren Vertrag abgeschlossen haben.
* Eingetragene Lebenspartner gemäß Lebenspartnerschaftsgesetz
(Beispielhafte Aufzählung)
Einsatzzweck | Erläuterung |
---|---|
A | |
Abbruchkosten | Begünstigt, wenn der Abbruch passiert, um ein Wohnhaus neu zu bauen |
Abfindung von Miterben | Siehe Erbauszahlung |
Ablösung von Verbindlichkeiten | Begünstigt, wenn Darlehen oder sonstige Schulden auf einem Grundstück ruhen, das überwiegend zum Wohnen genutzt wird. Voraussetzung außerdem: Es muss sich um echte Fremdmittel für wohnwirtschaftliche Maßnahmen handeln |
Alarmanlagen | Begünstigt bei Wohngebäuden |
Altenwohnheim | Begünstigt, wenn Sie durch ein sogenanntes Einkaufsdarlehen eine Wohnung im Altenwohnheim finanzieren. Nicht begünstigt, wenn Sie das Bauspardarlehen für Dienstleistungen im Altenwohnheim verwenden |
Anliegerbeiträge | Begünstigt bei Wohngebäuden |
Architektenhonorar | Begünstigt, wenn Sie Maßnahmen zu Wohnzwecken planen |
Ausbau, Anbau, Umbau | Begünstigt, wenn sie Wohnzwecken dienen |
Außenanlagen | Begünstigt, wenn die Außenanlagen mit Wohngebäuden verbunden sind |
Außenputz | Begünstigt bei Wohngebäuden (siehe auch Instandsetzung) |
B | |
Badeinbau oder Badrenovierung | Begünstigt bei Wohngebäuden |
Bauerwartungsland | Begünstigt, wenn Sie das Grundstück nach der geordneten baulichen Entwicklung der Gemeinde mit Sicherheit bebauen können |
Baukostenzuschuss | Begünstigt bei Wohngebäuden (siehe Finanzierungsbeitrag) |
Baunebenkosten | Begünstigt, wenn die Nebenkosten beim Bau von Wohngebäuden entstehen |
Bauplatz | Begünstigt, wenn Sie den Bauplatz mit der Absicht erwerben, ein Wohngebäude zu errichten. Voraussetzung außerdem: Das Bauland muss auf den Teil des Gebäudes entfallen, in dem Sie wohnen möchten. Wenn sich Ihre Baupläne später ändern oder Sie diese aufgeben, bleibt der Bauplatz trotzdem begünstigt. Begünstigt ist auch der Kauf eines Grundstücks, auf dem Sie als Erbbauberechtigter ein Wohngebäude errichtet haben |
Bodenbeläge | Begünstigt, wenn die Beläge mit dem Untergrund eines Wohngebäudes fest verbunden sind |
D | |
Dauerwohnrecht | Begünstigt, wenn das Dauerwohnrecht eigentumsähnlich im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes ist, etwa durch eine Eintragung ins Grundbuch |
E | |
Eigenleistung | Begünstigt ist die Beschaffung von Baumaterial für Wohngebäude. Nicht begünstigt dagegen ist die eigene Arbeitskraft |
Eigentumswohnung | Begünstigt bei wohnwirtschaftlicher Nutzung |
Einbauküche | Begünstigt, wenn die Küche wesentlicher Bestandteil des Gebäudes geworden ist. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Sie eine Küche maßanfertigen und fest einbauen lassen. Nicht begünstigt ist hingegen eine Küche, die Sie ohne größere Probleme ausbauen und an einem anderen Ort wieder einbauen können |
Einbaumöbel | Begünstigt bei Wohngebäuden, wenn diese zu wesentlichen Bestandteilen des Gebäudes im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches werden. Das trifft zu, wenn die Möbelstücke mit den sie umschließenden Wänden (Seiten- und Rückwände) fest vereinigt sind. Ersetzen die eingebauten Möbel eine sonst notwendige Mauer, gelten sie immer als wesentliche Bestandteile des Bauwerks |
Einfriedung | Begünstigt, sofern es sich um Herstellungskosten eines Wohngebäudes handelt |
Entschuldung | Siehe Ablösung von Verbindlichkeiten |
Erbauszahlung | Als Miterbe einer Immobilie können Sie Ihren geförderten Bausparvertrag verwenden, um die Anteile der anderen Miterben zu erwerben |
Erbbaurecht | Begünstigt bei Wohngebäuden (siehe auch Bauplatz) |
Erbbauzinsablösung | Begünstigt bei Wohngebäuden (vollständige Ablösung) |
Erbschaftssteuer | Begünstigt, wenn sie für ein Wohngrundstück anfällt |
Erneuerbare Energien | Begünstigt, wenn sie wesentlicher Bestandteil eines Gebäudes oder einer entsprechenden Außenanlage sind |
Erschließungsbeitrag | Begünstigt bei Wohngebäuden |
F | |
Fahrstuhl | Begünstigt bei Wohngebäuden, auch bei nur wenigen Stockwerken |
Fassadenerneuerung | Begünstigt bei Wohngebäuden, wenn sie nachhaltig den Gebrauchswert oder die Energieeffizienz erhöhen |
Fenstererneuerung | Begünstigt bei Wohngebäuden, wenn sie nachhaltig den Gebrauchswert oder die Energieeffizienz erhöhen |
Ferienhäuser, Ferienwohnungen | Begünstigt, wenn das Gebäude zum dauernden Wohnen geeignet ist. Nicht begünstigt sind gewerblich genutzte Anlagen |
Finanzierungsbeitrag | siehe Mietvorauszahlung |
G | |
Garagen, auch Zweitgaragen und Einstellplätze | Begünstigt. Die Garage muss sich nicht auf demselben Grundstück befinden, sie kann in einer geringen Entfernung zum Haus liegen. Nicht begünstigt ist eine Garage, wenn Sie diese gewerblich nutzen |
Gartenerstanlage | Begünstigt bei Wohngebäuden. Nicht begünstigt sind Nutzgärten |
Gemischt genutzte Objekte | Begünstigt, wenn Sie die Bausparmittel nur verwenden, um den Teil des Gebäudes zu finanzieren, der zu Wohnzwecken dient. Das gilt, wenn Sie diesen Teil des Gebäudes bauen, kaufen, modernisieren oder entschulden |
Gewerblich genutzte Objekte | Nicht begünstigt. Auch dann nicht, wenn sie in einem Wohngebiet oder einem gemischt genutzten Gebiet liegen und dieses Gebiet versorgen |
Grunderwerbsteuer | Begünstigt bei Erwerb von Bauland zu Wohnzwecken. Die Steuer muss auf den Wohnteil entfallen |
H | |
Hausanschlusskosten | Begünstigt bei Wohngebäuden |
Heizungsanlagen | Begünstigt bei der Modernisierung von Wohngebäuden (siehe auch Instandsetzung). Nicht begünstigt bei Reparaturen |
I | |
Immobilienfonds | Begünstigt bei Wohngebäuden, wenn Sie durch einen solchen Fonds Bruchteileigentum an Immobilien erwerben. Die Bausparmittel müssen unmittelbar und unverzüglich zu den begünstigten Zwecken verwendet werden |
Instandsetzung | Begünstigt bei Wohngebäuden. Voraussetzung: Die Kosten dürfen im Verhältnis zum Verkehrswert des Gebäudes nicht unerheblich sein |
K | |
Kabelanschlussgebühren | Begünstigt bei Wohngebäuden |
Kachelöfen | Begünstigt bei Wohngebäuden. Das gilt auch für einen nachträglichen Einbau |
Kauf von Immobilien | Begünstigt, wenn Sie mit dem Darlehen Wohnräume erwerben (siehe auch Bauplatz) |
L | |
Land- und Forstwirtschaftliche Gebäude | Begünstigt, wenn Sie das Bauspardarlehen für den wohnwirtschaftlich genutzten Teil des Gebäudes verwenden |
Leibrenten (Ablösung) | Begünstigt, sofern sie im Zusammenhang mit Bau- oder Erwerbskosten eines Wohnhauses stehen |
Luftschutzräume | Begünstigt bei Wohngebäuden |
M | |
Maklerprovision | Begünstigt bei Erwerb von Bauland oder Wohngebäuden |
Markise | Begünstigt, wenn sie wesentlicher Bestandteil eines Wohngebäudes ist |
Mietermodernisierung | Begünstigt, wenn Sie als Mieter das Darlehen unverzüglich verwenden, um Ihre Wohnung zu modernisieren. Oder auch, um Schulden abzulösen, die Sie für eine Modernisierung aufgenommen haben. Sie können sich mit Ihrem Bauspardarlehen auch an einer Modernisierung beteiligen, die der Vermieter durchführt. In beiden Fällen dürfen die Kosten im Verhältnis zum Verkehrswert des Wohngebäudes nicht unerheblich sein. Nicht begünstigt sind Abstandszahlungen, die Sie als Nachmieter an den Vormieter leisten, um diesen für eine Modernisierung zu entschädigen, die er geleistet hat |
Mietvorauszahlung | Begünstigt, wenn sie dazu dient, eine Wohnung oder ein Haus zu bauen oder zu kaufen. Voraussetzung: Die Mietvorauszahlung erstreckt sich auf mindestens fünf Jahre |
Miterben | Siehe Erbauszahlung |
Modernisierung | Begünstigt bei Wohngebäuden (siehe auch Instandsetzung) |
N | |
Neubau | Begünstigt bei Wohngebäuden |
Notariatsgebühren | Begünstigt, wenn sie mit wohnwirtschaftlichen Maßnahmen zusammenhängen |
P | |
Pergola | Begünstigt, wenn diese einen wesentlichen Bestandteil des Wohngebäudes darstellt |
Planungskosten | Begünstigt bei Wohngebäuden |
R | |
Raumteiler | Siehe Einbaumöbel |
Refinanzierung | Begünstigt, wenn der Bausparvertrag im Zeitpunkt der wohnwirtschaftlichen Verwendung der Eigenmittel bereits zugeteilt ist |
Rentenzahlung | Begünstigt, wenn die Rentenzahlung unverzüglich und unmittelbar an einen Grundstücksverkäufer gezahlt wird, um das Grundstück zu kaufen |
Reparatur | Siehe Instandsetzung |
S | |
Schutzbauten | Begünstigt bei Wohngebäuden |
Sondertilgung | Begünstigt bei Darlehen, die Sie für wohnwirtschaftliche Zwecke einsetzen |
T | |
Teppichboden | Begünstigt, wenn während des Baus des Gebäudes der Teppichboden anstelle eines sonst üblichen Bodenbelags gelegt wird |
U | |
Umbau | Begünstigt bei Wohngebäuden |
Umzäunung | Siehe Einfriedung |
V | |
Verbesserung | Siehe Instandsetzung |
Vermessungskosten | Begünstigt bei Wohngebäuden |
Verwandtendarlehen | Begünstigt, wenn Darlehen oder sonstige Schulden auf einem Grundstück ruhen, das überwiegend zum Wohnen genutzt wird. Voraussetzung außerdem: Es muss sich um echte Fremdmittel (Vertrag wie unter fremden Dritten) für wohnwirtschaftliche Maßnahmen handeln |
W | |
Wärmedämmung | Begünstigt bei Wohngebäuden |
Wiederaufbau | Begünstigt bei Wohngebäuden |
Wochenendhaus | Siehe Ferienhäuser |
Z | |
Zweitgaragen | Siehe Garagen |
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