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03.10.2018
LBS Landesbausparkasse Südwest
Presseinformation

Das neue Baukindergeld lohnt sich

Wohneigentum wird für mehr Familien machbar

Angesichts der gestiegenen Preise ist das neue Baukindergeld für viele Immobilienkäufer eine wichtige Finanzierungshilfe. Auch im Südwesten können damit mehr junge Familien Wohneigentum erwerben, ergab eine Modellrechnung des Berliner Immobilienforschungsinstituts empirica.

Ersterwerber mit Kindern werden in Sachen Hausbau sowie beim Kauf einer Immobilie staatlich unterstützt. Das Baukindergeld gilt rückwirkend seit dem 1. Januar 2018 und bringt pro Kind eine maximale Förderung von 12.000 Euro. Seit 18. September können Familien und Alleinstehende mit Kindern die Förderung bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen.

So erhöht sich für eine Familie mit zwei Kindern der finanzielle Spielraum bei der Baufinanzierung um insgesamt 24.000 Euro. Das Baukindergeld kann beispielsweise als zusätzliche jährliche Sparrate oder Sondertilgung bei einem Bausparvertrag eingesetzt werden. Damit verkürzt sich die Finanzierungsdauer und die Familie spart Zinsen. Zudem kann es mit anderen staatlichen Fördermitteln kombiniert werden. Dazu gehören Wohn-Riester, Wohnungsbauprämie sowie alle öffentlichen Förderungen von Bund und Ländern.

Laut empirica steigt mit dem neuen staatlichen Zuschuss die Zahl der Mieterhaus-halte mit Kindern deutlich, die sich nun eine ortsübliche Immobilie leisten können: in Baden-Württemberg um 18 Prozent, in Rheinland-Pfalz sogar um 26 Prozent. Ins-gesamt sind das fast 6.300 Familien zusätzlich, für die der Traum von den eigenen vier Wänden nun doch in Erfüllung gehen kann.

„Entscheidend für den Bau oder Kauf einer Immobilie ist neben einem soliden Einkommen und dem Baukindergeld vor allem aber ausreichendes Eigenkapital“, weiß LBS-Vorstandsvorsitzender Wolfgang Kaltenbach. „Nur wer früh anfängt, regelmäßig etwas beiseite zu legen - am besten auf einem Bausparvertrag - wird später auch die eigenen vier Wände finanzieren können“, ist er sich sicher.

„Das Baukindergeld ist ein starkes Signal der Bundesregierung zugunsten des selbstgenutzten Wohneigentums. Denn eine eigene Immobilie ist die einzige Altersvorsorge, die man sofort genießen kann und der Schlüssel für eine erfolgreiche Vermögensbildung“, so Kaltenbach. Die genauen Voraussetzungen sowie die Einzelheiten zur Beantragung des Baukindergelds finden Sie unter www.KfW.de/baukindergeld im Internet.

Das Wichtigste zum Baukindergeld auf einen Blick:

  • Gefördert wird der erstmalige Neubau oder Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum von Familien in Deutschland.
  • Es gibt 1.200 Euro pro Jahr für jedes Kind unter 18 Jahren, für das Kindergeld bezogen wird. Bei Antragstellung muss es an der Adresse des selbstgenutzten Wohneigentums gemeldet sein, später geborene Kinder erhalten keine Förderung. Der Betrag wird ausbezahlt, solange die Immobilie selbst genutzt wird, maximal 10 Jahre lang.
  • Das zu versteuernde Jahreshaushaltseinkommen darf 75.000 Euro zuzüglich 15.000 Euro je förderberechtigtem Kind nicht übersteigen. Berechnungsgrundlage ist das durchschnittlich zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang.
  • Die Immobilie muss zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2020 gekauft oder gebaut werden: Entscheidend sind Datum des Kaufvertrags oder Datum der Baugenehmigung. Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach Einzug, spätestens bis zum 31. Dezember 2023, bei der KfW gestellt werden.

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