Es gibt acht Landesbausparkassen, die überwiegend regional tätig sind. Sie können wählen: Wenn Sie die Postleitzahl Ihres Wohnortes eingeben, gelangen Sie auf das Angebot der LBS, die in der Nähe Ihres Wohnortes eine Beratungsstelle unterhält.

Der Schutz Ihrer Daten ist uns sehr wichtig.

Ausführliche Informationen finden Sie unter „ Sicherheit und Datenschutz “.

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Wie finde ich meinen persönlichen Ansprechpartner und wie lauten Telefonnummer und Öffnungszeiten des FinanzCenters?

Den "Weg" zu Ihrem zuständigen Ansprechpartner und entsprechenden FinanzCenter finden Sie hier .

Wie und wo kann ein Bausparvertrag abgeschlossen werden?

Sie können einen Bausparvertrag online ( Online-Bausparantrag ) beantragen oder sich an Ihren zuständigen Ansprechpartner wenden.

Wie lautet die Bankverbindung für etwaige Einzahlungen auf das eigene Bausparkonto?

Die von Ihnen gewünschte Kontoverbindung lautet:
Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale, BLZ 500 500 00, Konto-Nr.: 601 005

Für Überweisungen im SEPA-Format verwenden Sie bitte:
IBAN: DE 65500500000000601005 (22 Stellen elektronisch) bzw. DE65 5005 0000 0000 6010 05 (auf Papier)
BIC: HELADEFFXXX (11-stellig).

Ihre Bausparvertragsnummer (BSV) geben Sie bitte im Verwendungszweck an.

Bei der Zahlung von Vermögenswirksamen Leistungen ist statt des früheren Textschlüssels "54" im Zahlungsauftrag Ihres Arbeitgebers der vierstellige Alpha-Code "CBFF" zu verwenden.

Wie lautet der Institutsschlüssel der LBS Hessen-Thüringen?

Der Institutsschlüssel lautet 1000365.

Wie heißt die Postadresse der LBS für das Zusenden persönlicher Unterlagen?

Die Postadresse für die LBS Hessen-Thüringen lautet:
Landesbausparkasse Hessen-Thüringen, 60297 Frankfurt am Main

Wie erreiche ich die LBS telefonisch oder per E-Mail?

Auf der Seite des Service Centers erhalten Sie alle Kontaktdaten.

Wo sind entsprechende Formulare für Änderung der Kontoverbindung oder der monatlichen Sparrate, Bescheinigungen, Anträge bei Arbeitgeberwechsel und dem Erhalt von VL sowie Zweitschriften bei Verlust von beispielsweise Jahreskontoauszügen zu finden?

Alle Formulare, Bescheinigungen, Anträge oder Zweitschriften der LBS finden Sie unter dem Navigationspunkt Service/ Formulare und Dokumente , die Sie sich beliebig ausdrucken können oder Sie fordern diese Unterlagen bei unseren Mitarbeitern im ServiceCenter an.

Woher können Broschüren zu verschiedenen Themen wie staatliche Förderung, Erben und Vererben bezogen werden?

Weitere Broschüren wie Erbschafts- und Schenkungssteuer, LBS-Solarstromkredit, Steuerliche Frei- und Höchstbeträge, Eigenheimzulage, Altersvorsorge oder LBS-Systemhaus finden Sie bald unter Service/ Infomaterial oder Sie können diese und andere Unterlagen zum Thema Bausparen im ServiceCenter bestellen.

Wie kann die Zeitschrift "Das Haus" abonniert werden und welche vertraglichen Regelungen bezüglich des Abos gibt es?

Die Zeitschrift „Das Haus“ können Sie bei unseren Mitarbeitern im ServiceCenter oder hier bestellen.

Wie muss bei der Kündigung des Abos der Zeitschrift "Das Haus" verfahren werden?

Die Zeitschrift DAS HAUS kann jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Verzichtet der Bausparer auf den weiteren Bezug der Zeitschrift, wird die Lieferung mit ca. 1-2 Monaten Versatz eingestellt. Der auf den gekündigten Zeitraum entfallende Kostenbeitrag wird erstattet. Schicken Sie uns dazu bitte ein formloses Schreiben mit der Angabe Ihrer Bausparvertragsnummer zu - gerne auch per E-Mail an das Service Center . Der Bezug endet zudem automatisch, wenn kein Bausparvertrag mehr besteht.

Wo erhält man Informationen über Finanzierungsmöglichkeiten bezüglich Haus- und Wohnungskauf oder Modernisierung des Eigenheims?

Zur genaueren Finanzierung, die sich nach Ihren persönlichen Bedürfnissen richtet und sehr komplex ist, geben Ihnen die Mitarbeiter Ihrer LBS vor Ort oder in der Sparkasse in einem umfassenden Beratungsgespräch gerne ausführliche Informationen.

Wie können Auskünfte zum Kontostand eingeholt werden?

Auskunft über Einzahlungen auf Ihren Bausparvertrag erhalten Sie von unseren Mitarbeitern im ServiceCenter oder Sie nutzen unser Angebot der Online-Vertragsauskunft über " Meine LBS - Login Vertragsauskunft ".

Wie kann ich eine Adressänderung mitteilen?

Ihre neue Adresse können Sie gerne über unser Formular ändern lassen.

Wie kann ich eine Änderung meiner Kontoverbindung mitteilen?

Kontoverbindungen können nur schriftlich geändert werden. Nutzen Sie dazu das Formular „Lastschrifteneinzug“ unter dem Navigationspunkt Service/Formulare und Dokumente oder fordern sie dieses Formular bei unseren Mitarbeitern im ServiceCenter an.

Wo finde ich das Formular zur Änderung des Dauereinzugs?

Das von Ihnen benötigte Formular „Lastschrifteneinzug“ finden Sie unter der Rubrik Service/Formulare und Dokumente , mit dem Sie Ihren Dauerauftrag verändern können oder Sie fordern dieses Formular bei unseren Mitarbeitern im ServiceCenter an. Diesen Lastschrifteneinzug senden Sie bitte ausgefüllt an die Postadresse der LBS zurück.

Wo erhalte ich Auskunft über meine monatliche Sparrate?

Auskunft über Ihre monatliche Sparrate auf Ihren Bausparvertrag erhalten Sie von unseren Mitarbeitern persönlich im ServiceCenter .

Wo kann ich Auskünfte zum Freistellungsauftrag einholen?

Vertragliche Angelegenheiten und Auskünfte geben Ihnen gerne die Mitarbeiter im ServiceCenter . Sie ermitteln mit Ihnen gemeinsam den für Sie günstigsten Freistellungsbetrag.
Ihren bisherigen Freistellungsauftrag können Sie durch einen neuen ersetzen. Schicken Sie uns dazu einfach ein ausgefülltes Formular zu, welches Sie unter dem Navigationspunkt Service/Formulare und Dokumente finden oder bei unseren Mitarbeitern im ServiceCenter bestellen können.

Wo und wie erfahre ich etwas über Zinsen?

Ihr Guthabenszins und auch Ihr Sollzins richtet sich nach dem jeweiligen Tarif Ihres Bausparvertrages. Hier finden Sie die aktuellen Bauspartarife .

Wie lang dauert die Mindestsparzeit?

Die Laufzeit beträgt bei allen Tarifen, außer Tarif Vario 3, R, R1 und Classic B mindestens 18 Monate. Die Mindestsparzeit bei Tarif Vario R und Vario 3 umfasst 48 Monate, beim Tarif Vario R1 beträgt sie 80 Monate und beim Tarif Classic B 84 Monate.

Kann das Bauspardarlehen auch schneller zurückgezahlt werden?

Sonderzahlungen sind jederzeit ohne Rücksprache mit der LBS möglich.

Was passiert bei Kündigung des Bausparvertrages?

Hier empfehlen wir ein Gespräch mit einem Berater in Ihrer LBS vor Ort oder in der Sparkasse , da die Kündigung oft nicht der einzige Weg ist, um das benötigte Geld zu erhalten. Des weiteren können Sie somit den Verlust der Fördermittel bzw. einen eventuellen Abschlag umgehen.
Bei einer Sofortauszahlung wird i. d. R. ein Abschlag berechnet. Wir verzichten auf einen Zinsausgleich bei Tod, Arbeitslosigkeit und Erwerbsunfähigkeit unter bestimmten Voraussetzungen. Auch hier ist eine Beratung durch die Spezialisten Ihrer LBS vor Ort oder in der Sparkasse empfehlenswert.

Was ist bei Ehescheidung zu beachten?

Die vermögensrechtliche Auseinandersetzung im Rahmen einer Ehescheidung führt häufig zu einer Teilung oder Umschreibung eines Bausparvertrages. Die Möglichkeiten der weiteren Vertragsführung, sowie die prämienrechtlichen Auswirkungen haben wir für Sie in einem Dokument (PDF 0,037 MB) zusammengefasst. Für alle Fragen stehen Ihnen die LBS-Berater oder die Sparkassen zur Verfügung.

Wie kann ich auf meinen Bausparvertrag einen Kredit aufnehmen?

Wenn Sie einen Kredit von der LBS benötigen, bevor Ihr Bausparvertrag zugeteilt wird, ist dies möglich. Man spricht hierbei von einem Vorfinanzierungskredit (Mindestansparung noch nicht erfüllt) bzw. einem Zwischenfinanzierungskredit (Mindestansparung erfüllt). Weitere Informationen erhalten Sie hier .

Wie kann ich einen Vorfinanzierungskredit aufnehmen?

Ein Bausparvertrag ohne das notwendige Guthaben kann in Höhe der Bausparsumme vorfinanziert werden. Während der Laufzeit des Vorfinanzierungskredites wird der vorfinanzierte Bausparvertrag durch regelmäßige Sparleistungen angespart.
Der Vorfinanzierungskredit dient also zur Überbrückung der Wartezeit bis zur Zuteilung des Bausparvertrages und wird zum Zuteilungstermin durch die Bausparsumme automatisch abgelöst.
Bis dahin wird der Vorfinanzierungskredit zu marktüblichen Konditionen verzinst. Anschließend genießen Sie die Vorteile des LBS-Bauspardarlehens.
Die Mitarbeiter der LBS im Außendienst oder in der Sparkasse informieren Sie gerne in einem Beratungsgespräch über genaue Details, um den Vorfinanzierungskredit auf Ihre persönlichen Bedürfnisse exakt abzustimmen.

Wie kann ich einen Zwischenfinanzierungskredit aufnehmen?

Ihr Bausparvertrag hat bereits das Mindestguthaben erreicht und steht kurz vor der Zuteilung. Wenn Sie jetzt schon Geld brauchen, können Sie Ihren Vertrag maximal in Höhe der Bausparsumme „zwischenfinanzieren“.
Ein Zwischenfinanzierungskredit dient also zur Überbrückung der Wartezeit bis zur Zuteilung des Bausparvertrages und wird zum Zuteilungstermin durch die Bausparsumme automatisch abgelöst.
Bis dahin wird der Zwischenfinanzierungskredit zu marktüblichen Konditionen verzinst. Anschließend können Sie die Vorteile des LBS-Bauspardarlehens genießen.
Die Mitarbeiter der LBS im Außendienst oder in der Sparkasse informieren Sie gerne über genauere Details, um den Zwischenfinanzierungskredit in einem persönlichen Beratungsgespräch auf ihre Bedürfnisse abzustimmen.

Habe ich alle Unterlagen erhalten?

Sie sollten pro Konto, das im letzten Jahr (auch nur zeitweise) aktiv gewesen ist, einen Auszug erhalten.
Beispiel:
Ihr Bausparvertrag wurde letztes Jahr zugeteilt. Dabei wurde das Guthaben ausgezahlt, das Sparkonto ist erloschen. Die Differenz aus Bausparsumme und Guthaben wurde als Bauspardarlehen an Sie ausgezahlt. In diesem Fall erhalten Sie also zwei Auszüge, einen für das Sparkonto und einen für das Darlehenskonto.
Außerdem erhalten Sie einen WoP-Antrag (Wohnungsbauprämie).
Wenn Sie der Meinung sind, daß Unterlagen fehlen, sprechen Sie bitte mit Ihrem Bausparberater vor Ort . Er wird diese Unterlagen ggf. für Sie anfordern.

Was sind Vermögenswirksame Leistungen?

Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind Zahlungen von Ihrem Arbeitgeber direkt an die LBS. Auf die im Vorjahr geleisteten VL-Zahlungen erhalten Sie die Arbeitnehmersparzulage mit 9 % auf die eingezahlte Summe. Die Höhe der Förderung beträgt als Höchstsatz 43,00 €, wenn Ihr Arbeitgeber jährlich 470 € überweist.
Die Arbeitnehmersparzulage ist in Ihrer Steuererklärung zu beantragen.
Die Einkommensgrenze für die Arbeitnehmersparzulage liegt bei Alleinstehenden bei 17.900 € zu versteuerndem Jahreseinkommen, bei Verheirateten beträgt die Grenze 35.800 € zu versteuerndem Jahreseinkommen.

Was sind begünstigte Aufwendungen?

Für begünstigte Aufwendungen können Sie im Rahmen von Höchstgrenzen (700 / 1.400 € pro Jahr bei einem zu versteuerndem Jahreseinkommen von max. 35.000 / 70.000 € (Alleinstehende/ Verheiratete)) 10% Wohnungsbauprämie für im Vorjahr eingezahlte Beträge beantragen.
Zu den begünstigten Aufwendungen zählen von Ihnen erbrachte Sparleistungen, für das Vorjahr gutgeschriebene Zinsen sowie Einzahlungen, die mit der Abschlussgebühr verrechnet werden.

Was ist WoP, und wie kann ich sie erhalten?

WoP ist die Kurzform von Wohnungsbauprämie, eine staatliche Förderung. Das Erhalten der WoP ist von Ihrem zu versteuerndem Einkommen abhängig. Bei Alleinstehenden beträgt die Einkommensgrenze 35.000 €, bei verheirateten Lebenspartnern liegt diese Summe bei 70.000 €.
Der Prämiensatz beträgt 10% (für im Vorjahr eingezahlte Beträge). Die begünstigten Höchstbeiträge sind 700 € Alleinstehende/ 1.400 € Verheiratete (mind. jedoch 50 €).
Sie können die WoP nur einmal pro Jahr beantragen, jedoch rückwirkend auf zwei Jahre. Die Höhe Ihrer eigenen Einzahlungen im laufenden Jahr, die mit 10% gefördert werden, erfahren Sie bei uns im ServiceCenter .
Die Wohnungsbauprämie wird mit dem WoP-Antrag beantragt, der Ihrem Jahreskontoauszug beiliegt. Sollte dieser Vordruck fehlen, können Sie bei Ihrem FinanzCenter , dem ServiceCenter oder Ihrer Sparkasse eine Zweitschrift anfordern.

Warum wird manchen Konten ein Kontoführungsentgelt belastet und anderen nicht?

Die Belastung eines Kontoführungsentgelts richtet sich nach dem Tarif. Bei Verträgen in den Tarifen Vario E, E1, U, U1, R und R1 sowie Classic S (vor 01.09.2007 abgeschlossen), S1, N1, F1, L, L1 und Young wird kein Kontoführungsentgelt belastet, bei Verträgen in anderen Tarifen wird ein Kontoführungsentgelt belastet.

Warum bekomme ich denn noch einen Kontoauszug, obwohl mein Konto erloschen ist?

Für alle Konten, die im letzten Jahr aktiv waren, wird ein Auszug erstellt. Dabei ist es unerheblich, ob das Konto z.B. nur am Jahresanfang oder das ganze Jahr über bestand.

Warum bekomme ich für eine Kontonummer mehrere Auszüge?

Bei der LBS Hessen-Thüringen werden alle Konten, die zu ein und demselben Bausparvertrag gehören, unter der Nummer dieses Bausparvertrages geführt. So kann es sein, daß zum Beispiel Ihr Darlehenskonto die selbe Kontonummer hat wie Ihr (zugeteiltes) Sparkonto. Auf jedem Auszug ist daher die Kontoart zur besseren Unterscheidung links unter der Adresse angegeben.

Warum erhalte ich nur einen Kontoauszug pro Jahr? Bei meinem Girokonto erhalte ich diese monatlich bzw. quartalsweise.

Wenn Sie zusätzliche unterjährige Auszüge benötigen, können Sie diese anfordern.
Alternativ empfehlen wir Ihnen, sich für die Online-Vertragsauskunft freischalten zu lassen, wo Sie tagesaktuell alle Informationen rund um Ihren Vertrag sehen können.

Warum sind nicht alle vermögenswirksamen Leistungen im Kontoauszug aufgeführt?

Die Vermögenswirksamen Leistungen (VL) werden nicht von der LBS eingezogen, sondern von Ihrem Arbeitgeber an die LBS überwiesen. Wir haben sämtliche Zahlungseingänge bis zum 31.12. berücksichtigt. Sollten Sie dennoch VL-Zahlungen vermissen, empfehlen wir Ihnen, sich an Ihren Arbeitgeber unter Angabe der Kontonummer Ihres Bausparvertrages zu wenden

Wann wird mein Bausparvertrag zugeteilt?

Die Zuteilung Ihres Bausparvertrages ist von mehreren Faktoren abhängig: Die tarifliche Mindestansparung (40 %, 45 % oder 50 %) der vertraglich festgelegten Mindestwartezeit sowie der Bewertungszahl (Zeit-Mal-Geld-System).
Wenn Sie die Zuteilung zu einem bestimmten Termin benötigen, empfehlen wir Ihnen, mit Ihrem Bausparberater vor Ort einen Termin zu vereinbaren, um so die für Sie optimale Lösung zu finden.

Wann wird mein Darlehen getilgt sein?

Die Restlaufzeitzeit Ihres Bauspardarlehens hängt von den monatlichen Einzahlungen ab, die Sie darauf leisten. Zahlen Sie nur den Mindest-Zins- und Tilgungsbeitrag, dauert es länger, als wenn Sie einen höheren Betrag zahlen.
Bei konkreten Berechnungen hilft Ihnen Ihr Bausparberater gerne weiter. Er kann mit Hilfe von Modellrechnungen einen Tilgungsplan für Ihr Bauspardarlehen erstellen, bei dem Ihre Wunschrate oder Sonderzahlungen mit einfließen. Außerdem ist er Ihnen gerne beim Ausfüllen ggf. notwendiger Formulare behilflich.
Im Gegensatz zu den oben genannten Bauspardarlehen werden Vorfinanzierungskredite oder Zwischenfinanzierungskredite nicht in Raten getilgt, sondern bei Zuteilung des zugrundeliegenden Bausparvertrages abgelöst. Maßgeblich hierbei ist also der Zeitpunkt der Zuteilung des Bausparvertrags. Wann diese erfolgt, erfahren Sie unverbindlich von Ihrem Bausparberater .

Wie berechnet sich der monatliche Zins- und Tilgungsbetrag? Können davon auch abweichende Beträge eingezahlt werden?

Der Zins- und Tilgungsbeitrag berechnet sich aus der Bausparsumme des zugeteilten Vertrages und der vertraglich vereinbarten Zins- und Tilgungsrate.
Beispiel:
Sie haben einen Bausparvertrag in Höhe von 10.000 € im Tarif Classic S abgeschlossen. Dieser Vertrag wird zugeteilt, und Sie nehmen das Darlehen in Anspruch.
Der monatliche Zins- und Tilgungsbeitrag berechnet sich nun wie folgt:
Bausparsumme 10.000 € x 6 Promille (Zins- und Tilgungsbeitrag für den Tarif Classic S) ergibt 60 € pro Monat. Die Bauspardarlehenshöhe hat also keinen Einfluss auf die Höhe der monatlichen Rate.
Die vertraglich festgelegte Zins- und Tilgungsrate ist übrigens eine Mindestrate, das heißt, Sie können auch höhere Monatsraten einzahlen oder Sonderzahlungen leisten.

Sie haben noch weitere Fragen?

Ihr persönlicher Berater hilft Ihnen gern weiter. Sie finden seine Telefonnummer im rechten oberen Drittel Ihres Jahreskontoauszugs abgedruckt.

Allgemein

Was bedeutet der abgedruckte Tipp: "Mindestansparung für Zuteilung"?

Die Mindestansparung für die Zuteilung ist fast oder ganz erreicht; möglicherweise muss die "Bewertungszahl" (BWZ) noch steigen, damit der Vertrag tatsächlich in die Zuteilung kommt.

Was bedeutet der abgedruckte Tipp: "Geschenk vom Staat"?

Hierbei handelt es sich um die Kombination der staatlichen Förderungen " Arbeitnehmersparzulage " und " Wohnungsbauprämie ".

Wo ist meine Prämie?

Die Wohnungsbauprämie ist frühestens ein Jahr nach Beantragung im Auszug ausgewiesen. Zum Beispiel für 2020 im Auszug 2021, dieser kommt Anfang 2022. Eine Gutschrift erfolgt erst nach Ablauf der Bindefrist*.
Grundsätzlich wird der WoP-Anspruch im rechten grau unterlegten Bereich ausgewiesen.
Bei abgetreten Verträgen, zur Tilgung eines wohnwirtschaftlichen Darlehens, werden die Wohnungsbauprämien direkt gebucht anstatt festgesetzt, da durch das Darlehen bereits die Wohnwirtschaftlichkeit nachgewiesen ist.

*Ab 2009 gilt für den Abruf der WoP die „ewige Zweckbindung“. Diese erfordert immer einen wohnwirtschaftlichen Nachweis für die Auszahlung der WoP. Bausparverträge die vor 2009 angelegt wurden, fallen auch unter die „ewige Zweckbindung“, wenn erst in 2009 der erste volle Regelsparbeitrag (inkl. Abschlussgebühr) eingezahlt wurde.

Wo ist mein Bonus?

Bei Bausparverträgen mit Bonus wird dieser inkl. der Entwicklung im Vorjahr im grau unterlegten Bereich auf der rechten Seite des Jakos ausgewiesen. Achtung: Der Bonus wird auf einem separaten Konto geführt und erst bei Auszahlung dem Guthaben zugebucht. Ob der Bonus dem Zinseszinseffekt unterliegt, ist abhängig vom Tarif.

Warum finde ich auf meinem Jahreskontoauszug "Bereithaltungszinsen"?

Bereithaltungszinsen fallen erst an, wenn der Darlehensanspruch länger als 6 Monate besteht. Sie werden vor Ende der kostfreien Verfügbarkeit des Darlehensanspruches schriftlich über die Kosten informiert, sollten Sie das Darlehen weiter auf Abruf belassen.
Um in diesem Zusammenhang Kosten zu vermeiden, ist es sinnvoll sich rechtzeitig mit Ihrem Berater vor Ort in Verbindung zu setzen.

Warum erhalte ich keine VL-Bescheinigung?

Seit dem Steuerjahr 2017 erfolgt eine elektronische vL-Meldung an das Finanzamt. Hierfür müssen Sie uns einmalig beauftragen . Als Nachweis der Meldung erhalten Sie nach dem 28.02. eine "Elektronische Vermögensbildungsbescheinigung".

Warum ist meine Einzahlung, die ich vor dem Jahreswechsel getätigt habe nicht sichtbar?

Die Buchung des Betrages erfolgte wahrscheinlich im neuen Jahr, der Jahreskontoauszug zeigt allerdings nur Buchungen im alten Jahr.
Gültigkeit für WoP und Riester-Zulage:
Bei Einreichung eines Beleges für die Überweisung im alten Jahr erfolgt eine Änderung der Gültigkeit des Betrages ins alte Jahr („Abflussprinzip“).
Gültigkeit für "Bonus":
Für den Bonus werden alle Einzahlungen für das Kalenderjahr berücksichtigt, in dem sie bei uns gutgeschrieben wurden („Zuflussprinzip“).

Warum wurde meine Einzahlung zum Teil oder komplett zurück überwiesen?

Grundsätzlich handelt es sich hierbei um eine "Einzahlungsbegrenzung" bei Hochzinstarifen (Verzinsung > 2 %, sowie Bonustarife mit Ausnahme der Young-Tarife). Sie können 1.200 EUR pro Konto einzahlen, bei höherer Regelbesparung entsprechend mehr. Der Betrag ist auch in einer Summe am Jahresbeginn einzahlbar, danach ist für dieses Jahr das Konto für weitere Einzahlungen gesperrt.

Riester

Warum ist die Zulage noch nicht gebucht?

Die Zulage wird durch die "Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA)" bewilligt und an uns überwiesen. Auskünfte rund um das Thema der Zulagenbeantragung gibt die Zulagenstelle der LBS unter der Rufnummer Tel. 0361/217-6996.

Warum wurde die Zulage zurückgefordert?

Dies kann eine Vielzahl von Gründen haben. Bitte wenden Sie sich zur Klärung Ihrer Fragen an die Zulagenstelle der LBS unter 0361/217-6996.

Wie lautet meine Anbieter- bzw. Zertifizierungsnummer?

Anbieternummer: 0811118033

Zertifizierungsnummer (unterschiedlich nach Tarifgeneration):

  • Tarif FR (2008): 04431
  • Tarife FR (2010) und SR (2010): 04870
  • Tarif FR (2012): 04870
  • Tarife FR (2014) und R (2015): 05905
  • Tarife MR, LR, XLR: 00636

Abgeltungssteuer

Kann ich einen Freistellungsauftrag für das vergangene Jahr nachträglich einreichen?

Freistellungsaufträge, die erst im Folgejahr eingereicht werden, können nicht mehr berücksichtigt werden. In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, die zu viel gezahlte Steuer im Rahmen der Steuererklärung vom Finanzamt zurückzufordern.

Ich habe einen ausreichenden Freistellungsauftrag gestellt, warum erfolgte trotzdem ein Abzug?

Hier muss geprüft werden, wann der Freistellungsauftrag eingegangen ist und ob dieser noch im alten Jahr bearbeitet wurde. Wurde ein Freistellungsauftrag rechtzeitig gestellt, aber im System nicht berücksichtigt, ist eine nachträgliche Korrektur bis zum Ende der Widerrufsfrist zum Jako möglich. Wenden Sie sich hierzu bitte an unser ServiceCenter .

Warum habe ich höhere Erträge auf der Steuerbescheinigung als im Jahreskontoauszug?

Hierfür gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten:

  • Sie haben einen Bonustarif:
    Der Bonus wird zwar auf einem Unterkonto zum Bausparvertrag geführt, wird aber jährlich versteuert, so dass die Steuerlast bei Auszahlung überschaubar bleibt. Der Bonus muss natürlich auf der Steuerbescheinigung ausgewiesen werden, ist jedoch im Jako nur im grau unterlegten Bereich zu finden.
  • Sie hatten eine unterjährige Auszahlung eines zweiten Vertrages:
    Wurde im Steuerjahr ein Vertrag an Sie ausgezahlt, sind für diesen auch noch Zinsen u. ggf. Bonus angefallen, welche auf der Steuerbescheinigung mit ausgewiesen werden müssen.

Kann eine für die Vergangenheit gültige NV-Bescheinigung berücksichtigt werden?

Eine NV-Bescheinigung kann immer nur für das laufende Jahr berücksichtigt werden und muss zwingend bis zum 31.12. des freizustellenden Jahres eingereicht werden.

Ich habe eine NV-Bescheinigung für das Steuerjahr eingereicht, warum erfolgte trotzdem eine Abzug?

Hier muss geprüft werden, wann die NV-Bescheinigung eingegangen ist und ob sie noch im alten Jahr bearbeitet wurde. Wurde eine NV-Bescheinigung rechtzeitig eingereicht, aber im System nicht berücksichtigt, ist eine nachträgliche Korrektur bis zum Ende der Widerrufsfrist zum Jako möglich. Wenden Sie sich hierzu bitte an unser ServiceCenter .

Was ist die Wohnungsbauprämie (WoP) und wie wird sie beantragt?

Von hieraus gelangen Sie direkt zu unserem Webangebot zum Thema Wohnungsbauprämie. Alle für Sie wichtigen Informationen sind dort aufgeführt.

Was sind Vermögenswirksame Leistungen (VL)?

Ausführliche Informationen zu den Vermögenswirksamen Leistungen erhalten Sie hier .

Was ist im Europäischen Verhaltenskodex geregelt?

Die Europäische Kommission hat am 05. März 2001 nach Verhandlungen der europäischen Verbraucherschutzorganisationen und der europäischen kreditwirtschaftlichen Verbände eine Empfehlung für einen freiwilligen Verhaltenskodex für die Vergabe von wohnungswirtschaftlichen Krediten erlassen. Die LBS Hessen-Thüringen hat diesen Kodex gezeichnet und damit freiwillig anerkannt.
Ziel des Verhaltenskodex ist es, den Verbraucher, der ein Baufinanzierungsdarlehen aufnehmen möchte, umfassend und transparent zu informieren. Hierdurch soll national und grenzüberschreitend die Vergleichbarkeit von Baufinanzierungsdarlehen gefördert werden.
Um dieses Ziel zu erreichen, sieht der Kodex vor, dem Verbraucher allgemeine Informationen über die im Angebot befindlichen wohnungswirtschaftlichen Kredite sowie in einer vorvertraglichen Phase individuelle Informationen, die in einem „Europäischen Standardisierten Merkblatt“ darzustellen sind, zur Verfügung zu stellen.
Das „Europäische Standardisierte Merkblatt“, das auf der Grundlage Ihrer Angaben individuell für Sie erstellt wird, händigen Ihnen unsere Außendienstmitarbeiter sowie die Mitarbeiter der Sparkassen aus.

Was muss ich zum Thema Baufinanzierung wissen?

Sie möchten ein Baufinanzierungsdarlehen erhalten, um sich z. B. den Wunsch nach einem eigenen Haus, einer Eigentumswohnung oder der Modernisierung Ihrer Wohnung zu erfüllen? Dazu sollten Sie wissen

  • was Bausparen ist,
  • wie Sie das zinsgünstige Bauspardarlehen erhalten,
  • welche Verwendungsmöglichkeiten für das zinsgünstige Bauspardarlehen bestehen,
  • mit welchen Kosten Sie bei Ihrer Finanzierung rechnen müssen,
  • wie der Staat das Bausparen und den Eigenheimerwerb fördert,
  • und vieles mehr.

Die im Text mit einem Pfeil (-->) gekennzeichneten Begriffe sind unter dem Kapitel "Fachbegriffe" näher erläutert. Wenn Sie weitere Informationen erhalten möchten oder noch offene Fragen haben, stehen Ihnen unsere Außendienstmitarbeiter sowie die Mitarbeiter der Sparkassen für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung.

Was ist Bausparen?

Bausparen ist zielgerichtetes freiwilliges Sparen, um nach Zuteilung des Bausparvertrages ein zinsgünstiges Bauspardarlehen für wohnungswirtschaftliche Maßnahmen zu erlangen, das von den Zinsschwankungen am Kapitalmarkt unabhängig ist.
Durch den Abschluss eines Bausparvertrages werden Sie als Bausparer Mitglied einer Zweckspargemeinschaft. Am Beginn steht dabei die Sparphase, also eine Leistung zu Gunsten der Gemeinschaft. Damit erwerben Sie das Recht auf eine spätere Gegenleistung in Form eines besonders zinsgünstigen Bauspardarlehens. Die Mittel hierfür stammen aus den von den Bausparern angesammelten Geldern, insbesondere den Spar- und Tilgungsleistungen (sog. Zuteilungsmasse).
Sie schließen hierfür einen Bausparvertrag über eine bestimmte Bausparsumme ab. Haben Sie das im Vertrag vereinbarte Mindestsparguthaben angespart und bestand das Guthaben über eine ausreichende Zeitspanne, wird der Vertrag zugeteilt. Die Bausparkasse zahlt dann das angesparte Guthaben und – nach positiver Bonitäts- und Beleihungsprüfung sowie Sicherstellung – das Bauspardarlehen aus.
Die Bausparkasse errechnet aus Sparsumme und Spardauer für jeden Bausparvertrag eine Bewertungszahl, die die Reihenfolge der Zuteilung bestimmt. Die Bausparverträge mit der höchsten Bewertungszahl werden als erste zugeteilt. Das Bauspardarlehen kann dann für wohnungswirtschaftliche Zwecke wie z.B. den Bau oder Kauf einer Wohnung oder eines Hauses, Modernisierungen oder Umschuldungen verwendet werden.

Wie erhalten Sie das Bauspardarlehen?

  • Abschluss eines Bausparvertrages
    Den Bausparvertrag können Sie über den Außendienst der Landesbausparkassen oder die Sparkassen abschließen. Da die für die spätere Vertragsabwicklung maßgeblichen Bedingungen wie die Wahl der Bausparsumme sowie die Tarifwahl bereits bei Abschluss des Vertrages festgelegt werden, sollten Sie sich zuvor Gedanken über die Ziele, die Sie mit dem Bausparvertrag verfolgen, machen. Denn Ihr Ziel bestimmt die Tarifwahl.
    Mit einem Bausparvertrag können Sie die unterschiedlichsten Ziele verfolgen. So gibt es
    - Kunden, die konkrete Finanzierungsabsichten haben, z. B. Bau- und Kaufwillige,
    - Kunden, die kurzfristig finanzieren möchten wie z. B. Modernisierer, Entschulder oder zahlungskräftige Finanzierer,
    - Kunden, die sich mit der Darlehensrückzahlung Zeit lassen möchten,
    - Kunden, die zunächst rentierlich sparen und sich vorsorglich den Anspruch auf ein festverzinsliches Darlehen sichern wollen, z. B.Prämiensparer, VL-Sparer sowie
    - Kunden, die langfristig sparen wollen, z. B. Kindergeldanlage, Geschenkbausparen.
    Zur Verwirklichung dieser unterschiedlichen Kundenziele bieten wir verschiedene Tarife an, die auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind und zwischen denen Sie wählen können.
    Ebenso wichtig wie die Wahl des richtigen Tarifs ist die Wahl der Bausparsumme. Die Bausparsumme umfasst das Bausparguthaben sowie das Bauspardarlehen und sollte sich sowohl an Ihren konkreten Plänen und Bedürfnissen als auch an Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit orientieren. Unsere Außendienstmitarbeiter sowie die Mitarbeiter der Sparkassen beraten Sie gerne.
  • Die Besparung des Bausparvertrages
    Um das zinsgünstige Bauspardarlehen zu erhalten, ist zunächst der Bausparvertrag von Ihnen zu besparen. Sie können Ihre Sparleistung Ihrer individuellen Leistungsfähigkeit anpassen; eine Sparpflicht besteht – trotz Einbindung in die kollektive Solidargemeinschaft der Bausparer – nicht.
    Der in den Allgemeinen Bausparbedingungen (––> ABB) genannte „Regel“-Sparbeitrag stellt keine „Pflicht“-Sparrate, sondern nur eine empfohlene Sparrate dar, bei deren Einhaltung Sie in angemessener Zeit die Zuteilungsreife Ihres Bausparvertrages erreichen.
    Darüber hinaus sind auch Sonderzahlungen, d.h. Zahlungen über den Regelsparbeitrag hinaus, grundsätzlich zulässig, sofern dies nicht im Rahmen von Finanzierungsmodellen ausgeschlossen ist.
    Während der Besparung Ihres Bausparvertrages wird Ihr angesammeltes Guthaben verzinst.
  • Die Zuteilung des Bausparvertrages
    Die Zuteilung ist die Bereitstellung der Bausparsumme aus den Mitteln der Zuteilungsmasse. Da die für die Zuteilung erforderlichen Mittel grundsätzlich nicht ausreichen, um sofort alle Finanzierungswünsche aller Bausparer zu befriedigen, haben die Bausparkassen in ihren ––> ABB bestimmte Zuteilungsvoraussetzungen definiert, die eine gerechte Verteilung der vorhandenen Mittel gewährleisten. Voraussetzungen für die Zuteilung eines Bausparvertrages sind, dass
    - die Mindestbausparzeit (je nach Tarif 18 bis 80 Monate seit Vertragsbeginn)eingehalten,
    - die Mindestansparung (je nach Tarif 40 % bis 50 % der Bausparsumme) sowie
    - eine ausreichende Bewertungszahl erreicht wurde.
    Die Bewertungszahl entscheidet über den Zeitpunkt der Zuteilung Ihres Bausparvertrages. Mittels der Bewertungszahl misst die Bausparkasse den „Sparverdienst“ des einzelnen Bausparers. Dabei gilt:
    Der Sparverdienst ist um so höher zu veranschlagen, je länger und – bezogen auf die Bausparsumme – je mehr Sparmittel der Bausparer dem Bausparkollektiv zur Verfügung gestellt hat.
    Eine hohe Bewertungszahl kann entweder bei geringeren Sparleistungen durch eine entsprechend lange Liegezeit oder bei einer kurzen Liegezeit des Guthabens durch entsprechend hohe Sparleistungen erzielt werden.
    Sie beeinflussen also mit Ihrem Sparverhalten den Zeitpunkt der Zuteilung.
  • Das Bauspardarlehen
    Ist der Bausparvertrag zugeteilt, halten wir die Bausparsumme zur Auszahlung bereit, wenn Sie die Zuteilung innerhalb von 20 Tagen nach Zuteilungstermin angenommen haben. Sie können über das Bausparguthaben jederzeit, über das Bauspardarlehen nach positiver Bonitäts- und Beleihungsprüfung sowie Sicherstellung verfügen.
  • Bonitäts- und Beleihungsprüfung
    Für die Bonitäts- und Beleihungswertermittlung benötigen wir bestimmte Angaben und Nachweise:
    - zu Ihrem Einkommen und zu bestehenden Verpflichtungen,
    - zum Verwendungszweck,
    - zum Zustand und Wert der zu beleihenden Immobilie,
    - zu Sicherheiten, die Sie uns für das Bauspardarlehen anbieten.
    Im übrigen holen wir zum Zwecke der Bonitätsprüfung ggf. Informationen von Kreditauskunfteien wie der ––> SCHUFA oder anderen Banken ein.
  • Sicherstellung
    Die Sicherstellung des Bauspardarlehens erfolgt in der Regel durch eine ––> Grundschuld, die üblicherweise nachrangig eingetragen wird. Wir lassen also anderen Kreditgebern, bei denen Sie weitere Kredite aufnehmen, grundsätzlich den Vorrang bei der grundbuchlichen Eintragung der Sicherheit. Die Grundschuld wird entweder neu bestellt oder eine bereits bestehende Grundschuld wird an uns abgetreten. Das durch Grundschuld zu sichernde Bauspardarlehen darf jedoch zusammen mit vor- und gleichrangigen Belastungen 80 v. H. des von der LBS bzw. Sparkasse ermittelten ––> Beleihungswertes des Pfandobjekts nicht übersteigen. Das Bauspardarlehen kann aber auch anderweitig, z.B. durch Verpfändung von Wertpapieren, Abtretung von Sparguthaben oder durch Bankbürgschaft gesichert werden.
    Bei einem Bauspardarlehen bis zu einem Betrag von 15.000 € können wir auf eine dingliche Sicherstellung verzichten, wenn Sie über belastbaren Grundbesitz verfügen und sich verpflichten, diesen weder zu belasten noch zu veräußern (sog. Verpflichtungserklärung).
    Bis zu einem Betrag von 10.000 € können wir das Bauspardarlehen auch ohne Sicherheiten (sog. Blankodarlehen) bei guter Bonität bewilligen.

Wofür kann das Bauspardarlehen verwendet werden?

Nach § 1 Abs. 3 Bausparkassengesetz ist das Bauspardarlehen für wohnungswirtschaftliche Zwecke zu verwenden und bietet damit eine breite Palette von Einsatzmöglichkeiten. Hierzu zählen
1. der Bau, der Erwerb, die Renovierung Modernisierung von Gebäuden und Wohnungen, die überwiegend Wohnzwecken dienen,
2. der Bau, der Erwerb, die Renovierung und Modernisierung von anderen Gebäuden, soweit sie Wohnzwecken dienen,
3. die Bereitstellung von Darlehen, wenn ihre Gewährung Voraussetzung für die Überlassung einer Wohnung ist, z.B. bei einem Mieterdarlehen,
4. der Erwerb von Rechten zur dauerhaften Nutzung von Wohnraum, z.B. bei einem Einkauf in ein Seniorenstift,
5. der Kauf von Bauland und der Erwerb von Erbbaurechten zum Bau von überwiegend zu Wohnzwecken dienenden Gebäuden,
6. der Kauf von Bauland und der Erwerb von Erbbaurechten zum Bau anderer Gebäude, jedoch beschränkt auf den Teil des Kaufpreises, der dem zu Wohnzwecken bestimmten Anteil am zu errichtenden Gebäude entspricht,
7. Maßnahmen zur Erschließung und zur Förderung von Wohngebieten,
8. die Umschuldung von Krediten, die der Finanzierung von Maßnahmen nach Nummer 1 bis 7 dienen,
9. die Umschuldung von Krediten, die auf einem überwiegend Wohnzwecken dienenden Grundstück abgesichert sind,
10. die Umschuldung von Krediten, die zur Leistung von Bauspareinlagen aufgenommen worden sind.
Ebenfalls als wohnwirtschaftlicher Verwendungszweck zählt die Mietmodernisierung.

Welche Zins- und Tilgungsleistungen fallen an?

Wird das Bauspardarlehen an Sie ausgezahlt, haben Sie zur Verzinsung und Tilgung des Bauspardarlehens einen Zins- und Tilgungsbeitrag zu entrichten. Dieser bereits für die Gesamtlaufzeit fest vereinbarte Zins- und Tilgungsbeitrag liegt in der Regel je nach Bauspartarif zwischen 4 und 8‰ der Bausparsumme und ist monatlich zu entrichten. Die fest vereinbarten Zinsen des Bauspardarlehens sind von den Bedingungen des Kapitalmarktes unabhängig. Dies bedeutet für Sie, dass Sie von Anfang an wissen, welchen gleich bleibenden Zinssatz Sie bis zur vollständigen Tilgung Ihres Bauspardarlehens zu zahlen haben.

Mit welchen weiteren Kosten müssen Sie rechnen?

Im Zusammenhang mit dem Bauspardarlehen können neben den Zinsen weitere Kosten anfallen, die Sie an uns oder an Dritte zu zahlen haben.

  • Kosten, die die LBS berechnet:
    Dazu zählt neben der Abschlussgebühr, die bereits bei Abschluss des Bausparvertrages fällig wird, das ––> Agio sowie ggf. Bereitstellungszinsen.
  • Kosten, die bei Dritten zusätzlich berechnet werden können:
    Dazu gehören Notar- und Gerichtskosten im Falle der Sicherstellung durch ––> Grundschulden, Schätz-und Sachverständigenkosten, Kosten für die zur Auszahlung des Kredites zu beschaffenden Unterlagen und Sicherheiten, Kosten für eine separate ––> Risikolebensversicherung, Prämien für die Gebäudeversicherung sowie laufende Kosten für nicht grundpfandrechtliche Sicherheiten (z.B. Bankbürgschaften).

Welche staatlichen Fördermaßnahmen gibt es?

Der Staat fördert Bausparen in verschiedener Weise:

  • Die Wohnungsbauprämie
    Die Wohnungsbauprämie steht Ihnen zu, wenn Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben und das zu versteuernde Jahreseinkommen 35.000 € bei Ledigen und 70.000 € bei Ehegatten nicht übersteigt. Die Wohnungsbauprämie beträgt 10 % der jährlichen begünstigten Aufwendungen (z.B. Sparbeiträge, gutgeschriebene Zinsen, gezahlte Abschlussgebühr). Die begünstigten Aufwendungen betragen im Kalenderjahr:
    - bei Alleinstehenden höchstens 700 € und
    - bei Verheirateten höchstens 1.400 €.
    Die geförderten Aufwendungen unterliegen einer Bindungsfrist von 7 Jahren seit Abschluss des Bausparvertrages. Vor Ablauf der Bindungsfrist ist eine Verfügung nur unter bestimmten Voraussetzungen unschädlich für die gewährten Prämien, z.B. wenn die Bausparmittel (Bausparguthaben und Bauspardarlehen) nach Zuteilung oder bei Beleihung des Bausparvertrages der besicherte Kredit für wohnungswirtschaftliche Maßnahmen verwendet wird, wie z.B. den Bau, Kauf oder die Modernisierung einer Wohnung. Nach Ablauf der Frist können Sie das Bausparguthaben ungebunden verwenden.
  • Die Arbeitnehmersparzulage
    Die Arbeitnehmersparzulage zahlt der Staat für vermögenswirksame Leistungen, die der Arbeitgeber für seinen Arbeitnehmer z.B. auf einen Bausparvertrag überweist. Sie beträgt 9 % der vermögenswirksamen Leistungen bei Alleinstehenden (begünstigter Höchstbetrag 470 € jährlich). Voraussetzung ist, dass das zu versteuernde Einkommen 17.900 € bei Alleinstehenden bzw. 35.800 € bei zusammen veranlagten Ehegatten nicht übersteigt.
    Ebenso wie bei der Wohnungsbauprämie gilt eine Bindungsfrist von 7 Jahren. Eine vorzeitige Verfügung ist unter den gleichen Voraussetzungen wie bei der Gewährung der Wohnungsbauprämie möglich.

Wie verhält es sich mit dem außerkollektivem Geschäft der Landesbausparkassen?

Mancher Bausparer hat den Wunsch, schon vor der Zuteilung bzw. direkt nach dem Abschluss des Bausparvertrages über Finanzierungsmittel verfügen zu können. Sowohl durch die Landesbausparkassen als auch durch die Sparkassen können zur Überbrückung der Wartezeit Kredite gewährt werden.
Man unterscheidet dabei "Zwischenfinanzierungskredite“ und „Vorfinanzierungskredite“.

  • Zwischenfinanzierungskredite
    Der Zwischenfinanzierungskredit dient dem Bausparer, der bereits das tarifliche Mindestguthaben angespart hat, zur Überbrückung der zumeist noch kurzen Sparzeit bis zur Zuteilung des Bausparvertrages.
    Ein Zwischenfinanzierungskredit kann bis zur Höhe der Bausparsumme zu Kapitalmarktbedingungen gewährt werden. Während der Laufzeit des Zwischenfinanzierungskredites zahlt der Bausparer lediglich Zinsen. Da das Mindestsparguthaben bereits vorhanden ist, müssen Sie in diesem Fall keine weiteren Sparleistungen für den Bausparvertrag erbringen.
    Nach Zuteilung des Bausparvertrages wird der Zwischenfinanzierungskredit durch die Bausparsumme, d.h. das Bausparguthaben nebst Zinsen und das Bauspardarlehen, abgelöst. Anschließend muss nur noch das zinsgünstige Bauspardarlehen getilgt werden.
  • Vorfinanzierungskredite
    Auch einem Bausparer, der das tarifliche Mindestguthaben noch nicht angespart hat, kann zur Überbrückung der Sparzeit bis zur Zuteilung seines Bausparvertrages ein Kredit, ein sog. Vorfinanzierungskredit, zur Verfügung gestellt werden. Wie der Zwischenfinanzierungskredit kann auch der Vorfinanzierungskredit bis zur Höhe der Bausparsumme zu Kapitalmarktbedingungen gewährt werden. Er ist jedoch nicht nur zu verzinsen; gleichzeitig ist der Bausparvertrag anzusparen. Nach der Zuteilung des Bausparvertrages wird der Vorfinanzierungskredit durch die Bausparsumme abgelöst. Anschließend muss nur noch das verbleibende Bauspardarlehen getilgt werden.
  • Verwendung und Sicherstellung
    Wie das Bauspardarlehen dürfen auch Vor- und Zwischenfinanzierungskredite nur für wohnungswirtschaftliche Maßnahmen eingesetzt werden. Die Sicherstellung von Vor- und Zwischenfinanzierungskrediten entspricht grundsätzlich der eines Bauspardarlehens. Vor- und Zwischenfinanzierungskredite können jedoch gegen „Verpflichtungserklärung“ nur bis zu einem Höchstbetrag von 10.000 € und in besonderen Ausnahmefällen bei guter Bonität ohne Sicherheiten („blanko“) nur bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 € gewährt werden.

Was ist sonst noch wichtig zu wissen?

  • Die Finanzierung aus einer Hand – FaeH – mit den Sparkassen
    Die LBS Hessen-Thüringen und die Sparkassen in Hessen und Thüringen praktizieren seit 1975 bzw. 1992 die „Finanzierung aus einer Hand“ (FaeH). Diese Form der Finanzierung wurde stetig weiterentwickelt und ist zu einem Markenzeichen für die Servicebereitschaft und Verbundzusammenarbeit in der Sparkassenorganisation herangewachsen, da sie Ihnen, als Kunden, Zeit und Geld erspart.
    Ihre örtliche und damit kundennähere Sparkasse wickelt bei der Finanzierung aus einer Hand das LBS-Bauspardarlehen oder den LBS-Kredit federführend ab. Insbesondere dann, wenn die Sparkasse über freie Grundschuldteile verfügt oder die Darlehens- bzw. Kreditvergabe ohne Sicherheiten (blanko) oder gegen Verpflichtungserklärung erfolgen kann, kommt der Servicevorteil für Sie in besonderem Maße zum Tragen.
  • Wie funktioniert FaeH?
    Der Kreditantrag für das Bauspardarlehen bzw. den LBS-Kredit wird, ggf. zusammen mit dem Antrag für einen Sparkassenkredit, bei Ihrer örtlichen Sparkasse gestellt.
    Die Unterlagen zur Kreditsicherung und zu Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen sind nur einmal bei Ihrer Sparkasse zur Prüfung einzureichen; in vielen Fällen liegen diese Unterlagen aus früheren Kreditbewilligungen dort sogar schon vor.
    Die Sparkasse bewilligt nach der Prüfung der Kreditanträge das Bauspardarlehen bzw. den LBS-Kredit im Namen und für Rechnung der LBS und ruft für Sie danach die Kreditmittel unmittelbar bei der LBS ab.
    Die Sparkassen- und Bausparmittel werden dabei einheitlich durch eine zugunsten der Sparkasse zu bestellenden Sicherheit – sei es nun eine ––> Grundschuld oder eine anderweitige Sicherheit – abgesichert.
  • Das Finanzierungsmodell "F plus"
    Eine besondere Variante der Finanzierung ist die Verbindung von Bausparen und Vorfinanzierung in Form des sogenannten Finanzierungsmodells "F plus". Dabei gewährt die LBS oder die mit der LBS kooperierende Sparkasse einen tilgungsfreien Kredit, der durch eine – bei Sparkassenvorfinanzierungen häufig – erstrangige Grundschuld gesichert wird. Zur Tilgung dieses Vorfinanzierungskredites wird ein Bausparvertrag in Höhe der Kreditsumme abgeschlossen. Bereits bei Antragstellung vereinbaren Sie mit der LBS bzw. der Sparkasse, dass die Ablösung des Vorfinanzierungskredites in mehreren Schritten erfolgen soll. Zu den festgelegten Verrechungsterminen (in der Regel am Ende der Sollzinsbindung; je nach gewählter Modellvariante: "F plus 5", "F plus 8", "F plus 10", "F plus Spk"), wird eine Teilbausparsumme von der ursprünglichen Bausparsumme abgespalten und zur Zuteilung gebracht.
    Um diese zugeteilte Teil-Bausparsumme reduziert sich somit auch die Summe des Vorfinanzierungskredites. Über die verbleibende Bausparsumme wird ein Rest-Bausparvertrag eingerichtet, der weiterhin bespart werden muss.
    Die Höhe der einzelnen Bausparsummen ergibt sich bei "F plus" somit erst bei Abspaltung und ist nicht bereits bei Vertragsbeginn festgelegt. Das Finanzierungsmodell "F plus" bietet den Vorteil größter Flexibilität bei größter Zinssicherheit:
    Sind bei der üblichen Hypothekenfinanzierung vorzeitige Sondertilgungen ausgeschlossen, können im Rahmen des "F plus"-Modells durch entsprechendes Sparverhalten die Laufzeit und damit die Gesamtkosten des Kredites deutlich vermindert werden: Sonderzahlungen auf den Bausparvertrag sind bis zu 50 % der jeweiligen Bausparsumme grundsätzlich möglich, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
    Hinzu kommt, dass die Sparleistungen, die beim "F plus"-Modell auf den Bausparvertrag erbracht werden, nach dem Wohnungsbauprämiegesetz und dem Vermögensbildungsgesetz prämien- bzw. zulagebegünstigt sind.
    Schließlich gewährt das "F plus"-Modell ein Höchstmaß an Zins- und Belastungsstabilität, da nach Ablauf der jeweiligen Zinsfestschreibung schrittweise ein immer größer werdender Teil des Vorfinanzierungskredites durch das zinsgünstige, dauerhaft zinsstabile Bauspardarlehen abgelöst wird.

Welches sind die Fachbegriffe, die Bausparer kennen sollten?

  • ABB
    „ABB“ ist die Abkürzung für „Allgemeine Bedingungen für Bausparverträge“. Sie regeln die Vertragsbedingungen zwischen Bausparern und Bausparkasse und liegen den Bausparverträgen zugrunde.
  • Agio
    Das Agio wird bei Auszahlung oder der ersten Teilauszahlung des Darlehens berechnet. Es handelt sich um ein Aufgeld mit Zinscharakter, das dem Bauspardarlehen zugeschlagen und mit ihm zu verzinsen und zu tilgen ist. Der Bausparer muss also z.B. bei einem Agio von 1 Prozent später ein Darlehen i.H.v. 101 Prozent des ihm ausgezahlten Darlehensbetrages tilgen. Bei vorzeitiger Rückzahlung des Bauspardarlehens erfolgt eine anteilige Erstattung des Agios.
  • Beleihungswert
    Der Beleihungswert ist der Wert, der dem Beleihungsgegenstand unter Berücksichtigung aller für die Bewertung maßgeblichen Umstände beigemessen wird. Als Grundlage für die Feststellung des Beleihungswertes dienen der Ertragswert, der Bauwert, der Bodenwert und der Verkehrswert.
  • Bereitstellungszinsen bei Bauspardarlehen (Zinsausgleich) sowie Vor- und Zwischenfinanzierungskrediten
    Für die Bereithaltung noch nicht ausgezahlter Kreditmittel (Bauspardarlehen, Vor- und Zwischenfinanzierungskredite) berechnet die LBS ab einem vereinbarten Zeitpunkt Bereitstellungszinsen.
  • Effektiver Jahreszins
    Der effektive Jahreszins hat zum Ziel, unterschiedliche Kreditangebote (mit gleicher Laufzeit bzw. gleicher Sollzinsfestschreibungszeit) vergleichbar zu machen. Er gibt als „Preis“ des Kredites die Gesamtbelastung pro Jahr in Prozent an und berücksichtigt daher den ––> Sollzinssatz nebst den anfallenden Kreditkosten wie z.B. das ––> Agio.
  • Gebundener Sollzins/Sollzinsbindungsfrist bzw. Sollzinsfestschreibungszeit
    Gebundener Sollzins bedeutet, dass die Zinskonditionen für einen bestimmten Zeitraum festgeschrieben werden und für diesen Zeitraum unverändert bleiben. Diesen Zeitraum nennt man Sollzinsbindungsfrist oder auch Sollzinsfestschreibungszeit. Bei Bauspardarlehen wird der Zins für die gesamte Laufzeit festgeschrieben.
  • Grundschuld
    Eine Grundschuld ist ein Pfandrecht an einer Immobilie, das im Grundbuch eingetragen wird.
  • Sollzins
    Der Sollzins ist der Zinssatz, nach dem sich die tatsächliche Zinszahlung richtet.
  • SCHUFA
    „SCHUFA“ ist die Abkürzung für „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“. Es handelt sich bei der SCHUFA um eine Gemeinschaftseinrichtung der kreditgebenden deutschen Wirtschaft. Aufgabe der SCHUFA ist es, ihren Vertragspartnern Informationen zu geben, um sie vor Verlusten im Kreditgeschäft zu schützen.
  • Schlichtungsstelle
    Sollten Sie mit uns einmal nicht zufrieden sein, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Wir werden uns bemühen, eine beiderseits zufriedenstellende Lösung zu finden. Lässt sich dennoch die Angelegenheit nicht einvernehmlich beilegen, haben Sie anschließend die Möglichkeit, ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren einzuleiten. Zum Zwecke der Durchführung dieses Verfahrens haben die Landesbausparkassen eine unabhängige Schlichtungsstelle eingerichtet, deren Inanspruchnahme für Sie kostenlos ist. Die Verfahrensordnung erhalten Sie auf Aufforderung bei dem Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB), Kundenbeschwerdestelle, Postfach 11 02 72, 10832 Berlin oder unter LBS.de
  • Vertraulichkeit
    Persönliche Daten des Bausparers behandeln wir streng vertraulich. Nur im gesetzlich vorgegebenen Rahmen oder mit Ihrer Zustimmung können Informationen weitergegeben werden.
  • Vorfälligkeitsentgelt
    Das Vorfälligkeitsentgelt fällt nur bei Krediten, die im außerkollektiven Geschäft zur Verfügung gestellt werden (wie Vor- und Zwischenfinanzierungskredite, s.o.) an. Bei dem Vorfälligkeitsentgelt handelt es sich um eine Entschädigung, die für die Vorverlegung des Rückführungszeitpunktes zu zahlen ist. Durch die Zahlung des Vorfälligkeitsentgeltes wird der wirtschaftliche Nachteil ausgeglichen, der einem Kreditinstitut durch die vorzeitige Rückzahlung des Kredites vor Ablauf der vereinbarten ––> Sollzinsbindungsfrist (––> Gebundener Sollzins/Sollzinsbindungsfrist) entsteht.

Wie verhält es sich mit der Einlagensicherung?

Die Bausparkasse ist als Mitglied des Sicherungsfonds der Landesbausparkassen dem Sicherungssystem der Deutschen Sparkassenorganisation angeschlossen. Dieses System schützt den Bestand der angeschlossenen Institute. Dadurch ist sichergestellt, dass Ansprüche aller Bausparer auf Rückzahlung geleisteter Einlagen bei Fälligkeit erfüllt werden.

Wie bekomme ich meine Zugangsberechtigung für die Vertragsauskunft?

Ihre Zugangsberechtigung können Sie mit dem Online-Formular bei uns anfordern. Selbstverständlich können Sie Ihre Zugangsdaten auch telefonisch beantragen. Ihre Zugangsberechtigung erhalten Sie dann per Post. Diese besteht aus zwei Teilen: der Online-ID (Online-Identifikation) und der PIN (Persönliche Identifikations-Nummer). Aus Sicherheitsgründen erhalten Sie beide Teile der Zugangsberechtigung getrennt voneinander an Ihre bei uns gespeicherte Anschrift zugesandt.
Wir möchten Sie bitten, sich einige Tage zu gedulden, bis Sie die LBS Online-Vertragsauskunft benutzen können. Dieser leider etwas komplizierte Weg dient Ihrer eigenen Sicherheit.

Welche Informationen werden in der Vertragsauskunft angezeigt?

Die Zugangsberechtigung umfasst die LBS Online-Vertragsauskunft hinsichtlich aller aktuellen und künftigen Bausparverträge, die entweder auf den Namen des Antragstellers lauten oder bei denen der Antragsteller Mitvertragsinhaber ist. Letzteres umfasst auch Gemeinschaftsverträge.
Auf gesonderten Antrag kann auch jeder Vertragsinhaber jeweils eine eigene Zugangsberechtigung erhalten.

  • Kontenübersicht
    Die Kontenübersicht ist eine Übersichtsseite Ihrer gesamten Bausparkonten. Aufgeführt sind Ihre persönlichen Bauspar- und Gemeinschaftsbausparverträge, die Sie mit Ihrem Ehepartner bzw. einer Personengemeinschaft führen. Gemeinschaftsverträge sind hinter der Vertrags-Nummer mit einem „G“ gekennzeichnet.
    Die mit „X“ gekennzeichneten Konten sind bereits aus- bzw. zurückgezahlt. Sie erscheinen in der „Kontenübersicht“ noch bis zur endgültigen Schließung der Konten.
    Beispiel:
    Ihr Vertrag wird als Darlehensvertrag bei uns geführt. Sie sehen in der Übersicht die Daten für das dazugehörige Sparkonto, das bereits erloschen ist, sowie die Daten des Darlehenskontos. Wird das Darlehenskonto durch Tilgung geschlossen, wird der gesamte Vertrag nicht mehr angezeigt. Konten, bei denen noch angemahnte Zahlungen ausstehen, werden in der Kontenübersicht nicht dargestellt. Nach Eingang des Geldes bei der LBS sind sie über die LBS Online-Vertragsauskunft wieder für Sie einsehbar.
    Wenn Sie sich detaillierte Informationen zu den Daten oder Umsätzen Ihrer Bausparkonten anschauen möchten, wählen Sie bitte den entsprechenden Vertrag aus und klicken anschließend auf „Kontodaten anzeigen“ oder „Kontoumsätze anzeigen“.
  • Detailansichten
    Der Detailansicht Ihres Kontos können Sie Einzelheiten zu Ihrem jeweiligen Bauspar-, Darlehens- oder Kreditkonto entnehmen. Sofern Sie darüber hinaus weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Bausparberater, der auf der Detail-Seite aufgeführt ist.
  • Kontoumsätze
    Der Umsatzansicht Ihres Kontos können Sie alle Umsätze zu Ihrem ausgewählten Bauspar-, Darlehns- oder Kreditkonto entnehmen. Sofern Sie weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Bausparberater, der unten auf der Umsatz-Seite aufgeführt ist.
    Von der Seite „Kontoumsätze“ gelangen Sie über die „Kontoübersicht“ zu der entsprechenden „Konto-Detailansicht“ oder zu den „vorigen oder nachfolgenden Kontoumsätzen“ Ihrer weiteren Konten. Klicken Sie den entsprechenden Button.

Wie kann ich meine PIN ändern?

Nach der Anmeldung können Sie links oben den Menüpunkt "PIN Änderung" auswählen. Auf der Folgeseite geben Sei bitte zunächst Ihre bisherige (noch aktive) PIN ein.

Im nächsten Feld können Sie sich eine neue PIN vergeben: erlaubte Zeichen zur Vergabe der PIN sind Kleinbuchstaben von a-z, Großbuchstaben von A-Z, Ziffern von 0-9 sowie die Sonderzeichen ä, ö, ü bzw. Ä, Ö, Ü und ß. Die PIN muss mindestens 5 und darf höchstens 10 Stellen lang sein.

Zur Kontrolle geben Sie bitte im Wiederholungsfeld die PIN von Hand erneut ein. (Bitte nicht per kopieren/einfügen, da Sie so eventuelle Fehleingaben mit kopieren!)

Was muss ich tun, wenn meine Zugangsdaten nicht funktionieren?

Sollten Sie versehentlich drei Mal die falsche PIN eingeben, wird sie automatisch gesperrt. Dies geschieht zu Ihrer eigenen Sicherheit, um Ihr Konto vor unberechtigten Zugriffen Dritter zu schützen. In diesem Fall beantragen Sie bitte eine neue PIN mit Hilfe des Online-Formulars. Die neue PIN wird Ihnen per Post zugestellt.

Ich habe meine Online-ID vergessen – was muss ich tun?

Sollten Sie Ihre Online-ID vergessen haben, können Sie sich mit Hilfe des Online-Formulares Ihre ID per Post zuschicken lassen.
Beachten Sie bitte, daß Sie ein LBS-Mitarbeiter dabei nie nach Ihrer PIN fragen wird.

Ich habe meine PIN vergessen / verloren – was muss ich tun?

In diesem Fall beantragen Sie bitte eine neue PIN mit dem Online-Formular. Die neue PIN wird Ihnen umgehend per Post zugestellt, Ihre alte wird selbstverständlich sofort gesperrt.

Wie sicher ist die LBS-Vertragsauskunft?

Bevor Sie unsere LBS Online-Vertragsauskunft zum ersten Mal nutzen, sollten Sie sich mit den folgenden Sicherheitsinformationen vertraut machen.

  • Die Verschlüsselung Ihrer Daten
    Unsere LBS Online-Vertragsauskunft ist durch international anerkannte Verschlüsselungsverfahren gesichert. Dazu setzen wir verschiedene Sicherheits-Techniken ein.
    Zur Verschlüsselung Ihrer Daten verwenden wir ein 128 Bit SSL (Secure Socket Layer) Verfahren, um Ihre Daten vor dem unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen.
    Um Ihnen dieses hohe Maß an Sicherheit zu gewährleisten, benötigen Sie einen modernen Browser wie den Microsoft Internet Explorer (ab Version 4.0) oder Netscape Navigator (ab Version 4.5), der in der Lage ist, diese sichere Verbindung aufzubauen.
    Bitte beachten Sie:
    Ihr Zugang wird durch eine fünfstellige persönliche Identifikationsnummer (PIN) geschützt. Bewahren Sie PIN und Online-ID nie gemeinsam auf. Speichern Sie nie PIN und Online-ID auf Ihrem Rechner.
    Verraten Sie diese PIN niemandem. LBS-Mitarbeiter werden Sie nicht nach der PIN fragen.
    Während der gesamten Verbindung zur LBS Online-Vertragsauskunft wird in Ihrem Browser ein Sicherheitssymbol für eine verschlüsselte Datenübertragung angezeigt:
    Im Netscape Navigator erscheint z. B. ein geschlossenes Vorhängeschloss unten links in der Statuszeile, im Microsoft Internet-Explorer wird eine gesicherte Übertragung durch ein Vorhängeschloss unten im Fenster angezeigt.
    Falls während der Vertragsauskunft ein „geöffnetes Schloss“ bzw. „kein Schloss“ in der Statuszeile erscheint (browserabhängig), beenden Sie bitte sofort die Anwendung und setzen sich mit dem ServiceCenter in Verbindung.
    Nicht alle Browser verwenden die gleichen Sicherheitssymbole. Lesen Sie bitte in der Dokumentation Ihres Browsers nach, welches Symbol eine gesicherte Übertragung signalisiert.
  • Das Sicherheitszertifikat der LBS
    Das Sicherheitszertifikat der LBS garantiert Ihnen, dass die übertragenen Daten tatsächlich von der LBS kommen.
    Damit sichergestellt ist, dass Sie mit der LBS kommunizieren, sollten Sie unbedingt das Zertifikat bei jeder Nutzung der LBS-Internet-Auskunft überprüfen.
    Das Zertifikat erscheint, wenn Sie das entsprechende Sicherheitssymbol Ihres Browsers anklicken:
    Wichtig ist, dass das angezeigte Zertifikat die LBS (bzw. die LBS Landesbausparkasse Hessen-Thüringen) als Besitzer ausweist und das Gültigkeitsdatum nicht abgelaufen ist.
    Sollte Ihr Browser auf ein fehlerhaftes, unbekanntes oder abgelaufenes Zertifikat hinweisen, beenden Sie bitte sofort die Anwendung und überprüfen Sie, ob Sie über eine aktuelle Browserversion verfügen. Sollte dieses der Fall sein und der Fehler weiterhin auftreten, informieren Sie das ServiceCenter .
  • Sonstige Hinweise
    Wir empfehlen auf Grund eventuell auftretender Sicherheitslücken, „ActiveX“ (falls vorhanden) in Ihrem Browser zu deaktivieren.
    Vergewissern Sie sich, dass Ihr verwendeter Browser keine Sicherheitsmängel aufweist. Informationen darüber erhalten Sie auf den Web-Pages der Browserhersteller, in den entsprechenden Newsgroups oder über Veröffentlichungen in der Fachpresse.
    Um Sicherheitsrisiken zu vermeiden, sollten Sie außerdem ausschließlich vertrauenswürdige Anbieter-Seiten aufrufen, sowie auf Ihrem PC nur lizenzierte Software in der Vollversion installieren.
    Benutzen Sie Viren-Scanner, um sicherzustellen, dass Ihr Rechner frei von Viren ist. Entsprechende Programme sind im Fachhandel erhältlich. Kostenlose Programme können Sie sich auch im Internet herunterladen
  • Druckfunktion
    Um die in der Online-Vertragsaukunft angebotene Druckfunktion nutzen zu können, muss in Ihrem Browser „Javascript“ aktiviert sein.

Welche technischen Voraussetzungen sind für meinen Rechner notwendig?

  • Browserversion
    Die LBS Online-Vertragsauskunft ist optimiert für Microsoft Internet Explorer ab Vers. 5.0. In jedem Fall sollte Ihr Browser javascriptfähig sein. Es können nur Browser der neuen Generation verwendet werden, da die Sicherheitsmechanismen (z.B. die 128-Bit SSL-Verschlüsselung) in älteren Browsern noch nicht implementiert sind. In diesem Fall können Sie die Vertragsauskunft nicht ausführen. Daher empfehlen wir Ihnen, immer die neueste Browserversion einzusetzen.
  • Bildschirmauflösung
    Die Anwendung ist für eine Bildschirmauflösung von 1024x768 Pixeln optimiert.
  • Netzwerkanbindung
    Theoretisch kann mit jeder Übertragungsrate gearbeitet werden, wir empfehlen jedoch mindestens 28.8 kbps.

Wie komme ich zurück in das Informationsangebot der LBS?

In das ursprüngliche Informationsangebot gelangen Sie, indem Sie das Fenster der Vertragsauskunft schließen.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich Hilfe benötige?

Rufen Sie das ServiceCenter an oder schreiben Sie uns eine Nachricht an info@lbs-ht.de .

Was kann ich tun, falls etwas nicht funktioniert?

  • Was ist, wenn beim Versuch, das „Online-Formular“ aufzurufen, das Online-Formular-Fenster nicht angezeigt wird?
    Vermutlich haben Sie in Ihrem Browser die Option Javascript deaktiviert. Entnehmen Sie bitte Ihrer Browser-Hilfefunktion, wie Javascript wieder aktiviert werden kann. Im Explorer 5.0 geschieht das über den Menüpunkt „Extras“ „Internetoptionen“ „Sicherheit“ „Stufe anpassen“ „Scripting – Aktivieren“. Im Netscape Navigator (z.B. 4.7) erfolgt die Aktivierung von Javascript über den Menüpunkt „Bearbeiten“ „Optionen“ „Erweitert“ „Javascript aktivieren“.
  • Was ist, wenn beim Versuch, „Drucken“ aufzurufen, das Drucken-Fenster nicht angezeigt wird / nicht gedruckt wird?
    Vermutlich haben Sie in Ihrem Browser die Option Javascript deaktiviert.
  • Was ist, wenn beim Versuch, die Hilfe zur LBS Online-Vertragsauskunft aufzurufen, das Hilfe-Fenster nicht angezeigt wird?
    Vermutlich haben Sie in Ihrem Browser die Option Javascript deaktiviert.

Was heißt eigentlich Bewertungszahl, Vermögenswirksame Leistungen, ...?

Leider geht es nicht ohne Fachchinesisch. Deswegen haben wir in unserem Lexikon die wichtigsten Fachbegriffe zusammengetragen und erläutert. Wenn Sie hier nicht weiterkommen, wenden Sie sich an das ServiceCenter oder – wenn es ganz kompliziert wird – vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem LBS-Berater .

Was muss ich tun, wenn ich meinen Online-Zugang sperren lassen möchte?

In diesem Fall können Sie entweder das Online-Formular verwenden oder sich an unser ServiceCenter wenden.

Wie richte ich meinen LBS-Bausparvertrag in StarMoney ein?

Bitte verwenden Sie hierfür diese Anleitung: Bausparverträge in StarMoney einrichten (PDF 0,483 MB)

Was bedeutet SEPA?

SEPA ist die Abkürzung für "Single Euro Payments Area", dem einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrsraum. Innerhalb dessen werden standardisierte Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen angeboten. Verbraucher und Unternehmen können mit einheitlichen Zahlungsverkehrsprodukten bargeldlose Euro-Zahlungen auch über die Ländergrenzen hinweg so bequem tätigen wie in ihrem Heimatland.

Welche Länder nehmen am grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr teil?

Der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum umfasst mit Deutschland 33 Teilnehmerstaaten. Diese sind: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Lichtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.

Wie lange können die nationalen Zahlverfahren noch genutzt werden?

Das Europäische Parlament hat für die Abschaltung der nationalen Zahlverfahren den 1. Februar 2014 festgelegt.

Wann stellt die LBS Hessen-Thüringen Überweisungen um?

Wir haben die Überweisungen bereits im Mai 2013 umgestellt. Seit diesem Zeitpunkt können Sie grenzübergreifende Euro-Zahlungen beauftragen.

Welche Aufgaben sind für eine SEPA-Überweisung meiner Bausparmittel erforderlich?

Für innerdeutsche Zahlungen können Sie wie gewohnt die Kontonummer und die Bankleitzahl angeben. Diese Werte werden systemseitig konvertiert und auf die neue Kontokennung IBAN und BIC umgestellt. Für grenzüberschreitende Zahlungen ist zwingend die Angabe vn IBAN und BIC notwendig.

Was ist eine IBAN?

Das ist die Internationale Bank Account Number/ Internationale Bankkontonummer. Sie besteht in Deutschland aus dem Länderkennzeichen, der Prüfziffer, der Bankleitzahl sowie der Kontonummer und hat 22 Stellen.

IBAN der LBS: DE65500500000000601005

Was ist eine BIC?

Das ist die internationale Bankleitzahl/ Business Identifier Code. Diese enthält in Kurzform den Institutsnamen, das Land, den Ort und ggf. die Filiale/ das angeschlossene Institut.

Sie lautet für die LBS: HELADEFFXXX

Wo finde ich meine IBAN bzw. BIC?

IBAN und BIC sind auf den Kontoauszügen, im Online-Banking sowie auf der Rückseite der neueren Kontokarten zu finden.

Benötige ich beide Nummern?

bis 31. Januar 2014 IBAN und BIC bei allen nationalen und internationalen Zahlungen
ab 01. Feburar 2014 nationale Zahlungen nur mit der IBAN, BIC ist dann optional
ab 01 Februar 2016 auch grenzüberschreitende Zahlungen nur mit der IBAN

Gibt es Änderungen bei der Zahlung von Vermögenswirksamen Leistungen?

Bisher wurden diese Zahlungen von Ihrem Arbeitgeber mit dem Textschlüssel "54" gekennzeichnet. Unter SEPA ist hierfür der vierstellige Alpha-Code "CBFF" zu verwenden, der im Zahlungsauftrag Ihres Arbeitgebers enthalten sein muss.

Wann bietet die LBS Hessen-Thüringen SEPA-Lastschriften an?

Bereits im Oktober 2013 werden wir alle Lastschriften ausschließlich über das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren ausführen.

Was geschieht mit bereits bestehenden Lastschrifteinzügen?

Alle bereits erteilten Einzugsermächtigungen behalten Ihre Gültigkeit und werden in SEPA-Lastschriften umgedeutet. Dadurch können sie auch im SEPA-Zeitalter weiter genutzt werden; Sie als Kunden müssen nicht aktiv werden.

Wie erfolgt die Information der Zahler über die Umdeutung der bestehenden Lastschrifteinzüge?

Über die Umdeutung des Lastschrifteinzuges in eine SEPA-Lastschrift, sowie über den Termin der Umdeutung, werden alle Zahler ab Juli 2013 mittels Hinweis im Verwendugnszweck des ausgeführten Lastschrifteinzuges informiert. In diesem Zusammenhang wird auch die jeweilige Mandatsreferenz sowie unsere Gläubiger-Identifikationsnummer (kurz Gläubier-ID) mitgeteilt werden.

Wie lautet der Text auf den (Giro-) Kontoauszügen?

Ab Juli werden alle ausgeführten regelemäßigen Lastschrifteinzüge im Verwendungszweck folgenden Zusatztext enthalten:
Ab Oktober 2013 werden wir diesen Einzug als SEPA-Lastschrift ausführen.
Gläubiger-ID der LBS: DE63LBS00000003006;
Ihre Mandatsreferenz: ="Jeweilige IBAN des Zahlers".

Was ist die Gläubiger-Identifikationsnummer?

Die Gläubiger-Identifikationsnummer dient der Identifikation eines Lastschrifteinreichers unabhänging von seiner Bankverbindung und wird von der Bundesbank vergeben. Die Gläubiger-ID der LBS Hessen-Thüringen lautet: DE63LBS00000003006.

Was ist die Mandatsreferenz?

Sie wird von der LBS individuell für jedes SEPA-Lastschriftmandat vergeben und dient in Verbingung mit der Gläubiger-ID der eindeutigen Indentifizierung eines SEPA-Lastschriftmandats.

Was ist ein SEPA-Lastschriftmandat?

Ein SEPA-Lastschriftmandat ist die rechtliche Legitimation für den Einzug von SEPA-Lastschriften. Ein Mandat umfasst sowohl die Zustimmung des Zahlers zum Einzug der Zahlung per SEPA-Lastschrift an den Zahlungsempfänger, als auch den Auftrag an den eigenen Zahlungsdienstleister zur Einlösung der Zahlung.