Abschreibung
Die meisten Wirtschaftsgüter weisen mit zunehmender Nutzungsdauer eine natürliche Abnutzung auf. Dadurch kommt es zu einer Wertminderung. Diese kann im Rahmen der Absetzung für Abnutzung (AfA) jährlich zu einem bestimmten Prozentsatz von der Steuer abgesetzt werden. So kann sie unter Umständen zusammen mit anderen Aufwendungen die jeweiligen Einnahmen verringern. Die jährliche AfA-Höhe ist unter anderem abhängig von der Nutzungsdauer und den einschlägigen Bestimmungen. Siehe auch: Gebäudeabschreibung