Anschaffungsnahe Aufwendungen
Kosten für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von drei Jahren nach dem Kauf des Gebäudes durchgeführt werden, gehören zu den Herstellungskosten . Allerdings nur, wenn diese ohne Umsatzsteuer 15 Prozent der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen.
Sie sind somit keine sofort absetzbaren Werbungskosten, sondern auf die Nutzungsdauer des Gebäudes verteilt als Abschreibung zu berücksichtigen. Kosten für Erweiterungen oder für jährlich anfallende Erhaltungsarbeiten (zum Beispiel Heizungswartung) zählen nicht als anschaffungsnahe Aufwendungen.