Es gibt acht Landesbausparkassen, die überwiegend regional tätig sind. Sie können wählen: Wenn Sie die Postleitzahl Ihres Wohnortes eingeben, gelangen Sie auf das Angebot der LBS, die in der Nähe Ihres Wohnortes eine Beratungsstelle unterhält.

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Arbeitnehmersparzulage

Vermögenswirksame Leistungen (VL) fördert der Staat mit der Arbeitnehmersparzulage. Arbeitnehmer, die ihre Vermögenswirksamen Leistungen in einen Bausparvertrag einzahlen, können sich einen staatlichen Zuschuss von 9 Prozent hierauf sichern.

Die Arbeitnehmersparzulage ist jedoch abhängig vom Einkommen. Bei Arbeitnehmern, die in einen Bausparvertrag einzahlen, darf das zu versteuernde Einkommen des Sparjahres 17.900 Euro nicht überschreiten. Ehepaare bekommen die Förderung, wenn ihr zu versteuerndes Einkommen maximal 35.800 Euro im Jahr beträgt. Das Finanzamt legt die Sparzulage fest und zahlt sie nach Ablauf der siebenjährigen Frist für Vermögenswirksame Leistungen aus. Der förderfähige Höchstbetrag für VL beträgt 470,- € pro Jahr. Das Finanzamt setzt die Sparzulage fest und zahlt sie nach Ablauf der siebenjährigen Frist für Vermögenswirksame Leistungen auf den Bausparvertrag aus.

Eine Auszahlung des Guthabens inklusive Arbeitnehmersparzulage ist auch vor Ende dieser Frist möglich. Dafür muss der Bausparer nachweisen, dass er das Guthaben im Wege der Zuteilung nur für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet.

Eine vorzeitige Auszahlung ohne Verlust der Arbeitnehmersparzulage ist auch möglich, wenn unter anderem der Bausparer seit mindestens einem Jahr durchgehend arbeitslos ist oder verstirbt.

Bausparer können die Arbeitnehmersparzulage regelmäßig zusammen mit der Einkommenssteuererklärung beantragen. Voraussetzung dafür ist die Einwilligung des Bausparers zur Datenübermittlung durch die Bausparkasse an das Finanzamt, damit die sogenannte Elektronische Vermögensbildungsbescheinigung erstellt werden kann.