Bauabnahme
Prüfung der Baurechtsbehörde, ob die durchgeführten Bauarbeiten mit der Baugenehmigung übereinstimmen. Ein Mitarbeiter der Bauaufsichtsbehörde besichtigt dafür die jeweilige Immobilie. Er hält in einem amtlichen Prüfprotokoll fest, ob beim Bau alle Vorschriften und Auflagen eingehalten wurden.
Unterschieden werden: die Rohbauabnahme, die Teilabnahme (bestimmter Bauarbeiten) und die Schlussabnahme (des fertigen Gebäudes).